Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 1a (aufgehoben)
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Prävention durch Aufklärung
2. Abschnitt Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen
§ 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes
§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite
§ 5a Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verordnungsermächtigung
§ 5b *) Schutzmasken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz
§ 5c Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten
3. Abschnitt Überwachung
§ 6 Meldepflichtige Krankheiten
§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen
§ 9 Namentliche Meldung
§ 10 Nichtnamentliche Meldung
§ 11 Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut
§ 12 Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften
§ 12a (aufgehoben)
§ 13 Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung
§ 14 Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung
§ 14a Interoperabilität; Verordnungsermächtigung
§ 15 Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage
4. Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 15a Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung
§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
§ 17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
§ 18 Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion und zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen; Verordnungsermächtigung
§ 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
§ 20a (aufgehoben)
§ 20b (aufgehoben)
§ 20c Durchführung von Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apotheker
§ 21 Impfstoffe
§ 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation
§ 22a Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung
§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten
5. Abschnitt Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
§ 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
§ 25 Ermittlungen *)
§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes
§ 27 Gegenseitige Unterrichtung
§ 28 Schutzmaßnahmen
§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
§ 28b Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik
§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen
§ 29 Beobachtung
§ 30 Absonderung
§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
6. Abschnitt Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes
§ 35 Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe, Verordnungsermächtigung
§ 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung
7. Abschnitt Wasser
§ 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung
§ 38 Verordnungsermächtigung
§ 39 Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 40 Aufgaben des Umweltbundesamtes
§ 41 Abwasser
8. Abschnitt Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
§ 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
§ 45 Ausnahmen
§ 46 Tätigkeit unter Aufsicht
§ 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
§ 48 Rücknahme und Widerruf
§ 49 Anzeigepflichten
§ 50 Veränderungsanzeige
§ 50a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
§ 51 Aufsicht
§ 52 Abgabe
§ 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
10. Abschnitt Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden
§ 54 Vollzug durch die Länder
§ 54a Vollzug durch die Bundeswehr
§ 54b Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt
11. Abschnitt Angleichung an Gemeinschaftsrecht
§ 55 Angleichung an Gemeinschaftsrecht
12. Abschnitt Entschädigung in besonderen Fällen
§ 56 Entschädigung
§ 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
§ 58 Aufwendungserstattung
§ 59 Arbeits- und sozialrechtliche Sondervorschriften
§ 60 (aufgehoben)
§ 61 (aufgehoben)
§ 62 (aufgehoben)
§ 63 (aufgehoben)
§ 64 (aufgehoben)
§ 65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
§ 66 Zahlungsverpflichteter
§ 67 Pfändung
13. Abschnitt Rechtsweg und Kosten
§ 68 Rechtsweg
§ 69 Kosten
§ 70 bis 72 (aufgehoben)
14. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 73 Bußgeldvorschriften
§ 74 Strafvorschriften
§ 75 Weitere Strafvorschriften
§ 75a Weitere Strafvorschriften
§ 76 Einziehung
15. Abschnitt Übergangsvorschriften
§ 77 Übergangsvorschriften
Anlage (zu § 5b Absatz 4) Maskentypen nach § 5b Absatz 4


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