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§ 125 - Seemannsgesetz (SeemG k.a.Abk.)

G. v. 26.07.1957 BGBl. II S. 713; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 9513-1 Schiffsbesatzung
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§ 125 Ordnungswidrigkeiten des Kapitäns



Ordnungswidrig handelt ein Kapitän, der

1.
den Vorschriften der §§ 13, 15, 16 Abs. 1 und § 19 über die Musterrolle und die Verpflichtungen bei der Musterung,

2.
der Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 1 über die Ergänzung der Schiffsbesatzung,

3.
den Vorschriften der §§ 52 und 76 Abs. 1 über die Sorge für die Sachen und das Heuerguthaben eines erkrankten, verletzten oder vermißten Besatzungsmitglieds oder für den Nachlaß eines verstorbenen Besatzungsmitglieds,

4.
der Vorschrift des § 54 Abs. 2 über den Mindesturlaub der Jugendlichen,

5.
der Vorschrift des § 61 über den Landgang,

6.
den Vorschriften der §§ 40 Abs. 2, 64 Abs. 2, 111 Abs. 3 Satz 3, 112 Abs. 2 oder 124 Abs. 2 über die Eintragungen in das Schiffstagebuch,

7.
einer Anordnung, die das Seemannsamt nach den Vorschriften der §§ 51, 69, 74 Abs. 7 oder 78 Abs. 3 Satz 4 als vorläufige Regelung getroffen hat,

8.
vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 142 Abs. 1 Nr. 1 oder nach § 143b Abs. 1 oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung getroffenen vollziehbaren Anordnung, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

zuwiderhandelt.



 

Zitierungen von § 125 Seemannsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 125 SeemG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeemG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 123a SeemG Strafbare Verletzung von Vorschriften über die Schiffsbesatzung
... § 127 Nr. 4 oder 5 und 2. ein Kapitän, der durch eine in § 125 Nr. 8 oder § 126 Nr. 7 bezeichnete vorsätzliche Zuwiderhandlung Leib oder ...
§ 128 SeemG Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
... Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des § 125 Nr. 8 und des § 126 Nr. 1 bis 3 und 6 bis 10 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend, in ...
§ 129 SeemG Hemmung der Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten
... Verjährung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 124 bis 126 beginnt mit dem Tage, an dem das Schiff, dessen Besatzung der Betroffene zur Zeit der ...
§ 131 SeemG Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Stellvertreters des Kapitäns
... der §§ 118 bis 121 und des § 123a und die Bußgelddrohungen der §§ 125 und 126 gelten auch für den Stellvertreter des Kapitäns (§ 2 Abs. ...
§ 131a SeemG Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
... §§ 115 bis 128 gelten, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch für Straftaten und ...
§ 132 SeemG Zuständigkeit des Seemannsamts
... und Nr. 5 die Arbeitsschutzbehörde, 2. in den Fällen des § 125 Nr. 8, des § 126 Nr. 10 Buchstabe a und des § 127 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 4 die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)
V. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2577; aufgehoben durch § 13 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2575
§ 6 SchBesV Ordnungswidrigkeiten
... Ordnungswidrig im Sinne des § 125 Nr. 8 des Seemannsgesetzes handelt, wer als Kapitän vorsätzlich oder fahrlässig ...