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Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze (BPolGuaÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Bundespolizeigesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 BPolG § 3, § 10, § 11, § 12, § 13, § 14, § 28, § 30, § 31, § 33, § 48, § 57, § 59, § 61, § 63

Das Bundespolizeigesetz vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3214), wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 2 Satz 5 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

2.
In § 10 Abs. 2 Satz 4 wird das Wort „beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter „bei der Bundespolizei" ersetzt.

3.
In § 11 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „die Bundespolizeipräsidien" durch die Wörter „eine Bundespolizeibehörde" ersetzt.

4.
In § 12 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „seinem" durch das Wort „ihrem" ersetzt.

5.
In § 13 Abs. 2 werden das Wort „Verwaltungsbehörden" durch das Wort „Verwaltungsbehörde", das Wort „sind" durch das Wort „ist" und das Wort „Bundespolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

6.
In § 14 Abs. 3 Satz 3 werden nach dem Wort „soweit" das Wort „die" gestrichen und das Wort „enthalten" durch das Wort „enthält" ersetzt.

7.
§ 28 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „des Bundespolizeipräsidiums" durch die Angabe „der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „das Bundespolizeipräsidium seinen" durch die Angabe „die Bundespolizeibehörde nach Satz 1 ihren" ersetzt.

8.
§ 30 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 werden jeweils die Wörter „Der Bundespolizei" durch die Wörter „Die Bundespolizei" ersetzt.

b)
In Absatz 4 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

9.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Der Bundespolizei" durch die Wörter „Die Bundespolizei" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmten Bundespolizeibehörde" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 5 wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „Bundespolizeibehörde nach Absatz 3 Satz 1" ersetzt.

d)
In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „Grenzschutzdirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

10.
In § 33 Abs. 6 Satz 3 werden die Wörter „beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter „bei der Bundespolizei" ersetzt.

11.
In § 48 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „beim Bundesgrenzschutz" durch die Wörter „bei der Bundespolizei" ersetzt.

12.
§ 57 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „die Bundespolizeipräsidien, die Bundespolizeidirektion, die Bundespolizeiakademie und die Bundespolizeiämter" durch die Wörter „das Bundespolizeipräsidium, die Bundespolizeidirektionen und die Bundespolizeiakademie" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Dem Bundespolizeipräsidium als Oberbehörde unterstehen die Bundespolizeidirektionen als Unterbehörden und die Bundespolizeiakademie. Das Bundespolizeipräsidium untersteht dem Bundesministerium des Innern unmittelbar."

c)
Absatz 3 wird aufgehoben.

d)
Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.

13.
§ 59 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Die Bundespolizeipräsidien setzen" durch die Wörter „Die Bundespolizei setzt" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird Satz 1 gestrichen und im bisherigen Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Bundespolizeiämter" durch das Wort „Bundespolizei" ersetzt.

14.
§ 61 wird wie folgt geändert:

a)
In den Absätzen 2, 3 Satz 1, den Absätzen 4 und 5 wird jeweils das Wort „Bundespolizeiämter" durch das Wort „Bundespolizei" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird das Wort „setzen" durch das Wort „setzt" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „können" durch das Wort „kann" ersetzt.

15.
In § 63 Abs. 4 wird das Wort „Bundesgrenzschutzbehörden" durch das Wort „Bundespolizeibehörden" ersetzt.


Artikel 1a Änderung des Bundesbeamtengesetzes


Artikel 1a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 BBG § 36

In § 36 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748) geändert worden ist, wird nach Nummer 7 folgende Nummer 8 angefügt:

 
„8. den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums,".


Artikel 1b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes



Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Besoldungsgruppe B 2 wird

a)
der Fußnotenhinweis „5)" gestrichen,

b)
die Fußnote „5)" aufgehoben.

2.
In der Besoldungsgruppe B 3 werden

a)
die Amtsbezeichnungen „Direktor der Bundespolizeiakademie" und „Direktor der Bundespolizeidirektion" gestrichen,

b)
nach der Amtsbezeichnung „Direktor in der Bundespolizei" der Zusatz „- als Leiter einer Abteilung des Bundespolizeipräsidiums -" eingefügt,

c)
nach der Amtsbezeichnung „Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit" die Amtsbezeichnung „Präsident einer Bundespolizeidirektion" und der Fußnotenhinweis „25)" eingefügt und

d)
nach der Fußnote 24 folgende Fußnote 25 angefügt:

„25) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5."

3.
In der Besoldungsgruppe B 4 werden

a)
nach der Amtsbezeichnung „Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein" die Amtsbezeichnung „Präsident der Bundespolizeiakademie",

b)
nach der Amtsbezeichnung „Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes" die Amtsbezeichnung „Präsident einer Bundespolizeidirektion" und der Fußnotenhinweis „9)" eingefügt und

c)
nach der Fußnote 8 folgende Fußnote 9 angefügt:

„9) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 5."

4.
In der Besoldungsgruppe B 5 werden

a)
nach der Amtsbezeichnung „Präsident des Oberprüfungsamtes für die höheren technischen Verwaltungsbeamten" die Amtsbezeichnung „Präsident einer Bundespolizeidirektion" und die Fußnotenhinweise „8)" und „9)" eingefügt und

b)
nach der Fußnote 7 folgende Fußnoten 8 und 9 angefügt:

„8) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 4.

9)
Der erste Stelleninhaber dieses Amtes bei der Bundespolizeidirektion in Berlin erhält Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe B 6, soweit ihm bisher ein Amt dieser Besoldungsgruppe übertragen war."

5.
In der Besoldungsgruppe B 6 werden

a)
die Amtsbezeichnung „Präsident eines Bundespolizeipräsidiums" gestrichen und

b)
nach der Amtsbezeichnung „Vizepräsident beim Bundeskriminalamt" die Amtsbezeichnung „Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidium" eingefügt.

6.
In der Besoldungsgruppe B 7 wird die Amtsbezeichnung „Inspekteur der Bundespolizei" gestrichen.

7.
In der Besoldungsgruppe B 9 wird nach der Amtsbezeichnung „Präsident des Bundesnachrichtendienstes" die Amtsbezeichnung „Präsident des Bundespolizeipräsidiums" eingefügt.


Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 AZRG § 6, § 32

In § 6 Abs. 1 Nr. 2 und in § 32 Abs. 1 Nr. 1 des AZR-Gesetzes vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2265), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 AufenthG § 74a

In § 74a Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 4 Änderung des Atomgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 AtG § 12d

In § 12d Abs. 3 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Artikel 9 Abs. 11 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird das Wort „Grenzschutzdirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 5 Änderung des Antiterrordateigesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 ATDG § 1

In § 1 Abs. 1 des Antiterrordateigesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3409) wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Wörter „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 6 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 SÜG § 12

In § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch § 33 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) geändert worden ist, wird das Wort „Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 7 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 FreizügG/EU § 10

In § 10 Abs. 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, werden das Wort „Verwaltungsbehörden" durch das Wort „Verwaltungsbehörde", das Wort „sind" durch das Wort „ist" und das Wort „Bundespolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 AEG § 29

In § 29 Abs. 1 Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439), das zuletzt durch das Gesetz vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2566) geändert worden ist, wird das Wort „Bahnpolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 9 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 EBO § 64b

In § 64b Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 499 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird das Wort „Bundespolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 10 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 ESBO § 49

In § 49 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen vom 25. Februar 1972 (BGBl. I S. 269), die zuletzt durch Artikel 500 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird das Wort „Bundespolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 11 Änderung des Passgesetzes


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 PassG § 26

In § 26 Nr. 2 des Passgesetzes vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566, 2317) geändert worden ist, wird das Wort „Bundespolizeiämter" durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmten Bundespolizeibehörden" ersetzt.


Artikel 12 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2008 LFGB § 68

In § 68 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558) geändert worden ist, werden die Wörter „des Bundesgrenzschutzes" durch die Wörter „der Bundespolizei" ersetzt.


Artikel 13 Gesetz zu interessenvertretungsrechtlichen Übergangsregelungen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze


Artikel 13 ändert mWv. 1. März 2008 BPolGÄndGÜRG



Artikel 13a Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes


Artikel 13a ändert mWv. 1. März 2008 3. BPolGÄndG Artikel 1

Artikel 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 22. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3214) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 werden jeweils die Wörter „der Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „der in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmten Bundespolizeibehörde" und jeweils die Wörter „die Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

2.
In Nummer 3 werden die Wörter „die Bundespolizeidirektion" durch die Angabe „die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.


Artikel 14 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann das Bundespolizeigesetz in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Artikel 15 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. März 2008 in Kraft.