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§ 32 - Einkommensteuergesetz (EStG)

neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 32 Kinder, Freibeträge für Kinder



(1) Kinder sind

1.
im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,

2.
Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht).

(2) 1Besteht bei einem angenommenen Kind das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter, ist es vorrangig als angenommenes Kind zu berücksichtigen. 2Ist ein im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandtes Kind zugleich ein Pflegekind, ist es vorrangig als Pflegekind zu berücksichtigen.

(3) Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt.

(4) 1Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es

1.
noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist oder

2.
noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und

a)
für einen Beruf ausgebildet wird oder

b)
sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt, oder

c)
eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann oder

d)
einen der folgenden freiwilligen Dienste leistet:

aa)
ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,

bb)
ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes,

cc)
einen Bundesfreiwilligendienst im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,

dd)
eine Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps im Sinne der Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014 (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 32),

ee)
einen anderen Dienst im Ausland im Sinne von § 5 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes,

ff)
einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts" im Sinne der Förderleitlinie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Januar 2016,

gg)
einen Freiwilligendienst aller Generationen im Sinne von § 2 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch oder

hh)
einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst im Sinne der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 4. Januar 2021 (GMBl S. 77) oder

3.
wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

2Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen des Satzes 1 Nummer 2 nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. 3Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

(5) 1In den Fällen des Absatzes 4 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchstabe a und b wird ein Kind, das

1.
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, oder

2.
sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat, oder

3.
eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs. 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat,

für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. 2Wird der gesetzliche Grundwehrdienst oder Zivildienst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, geleistet, so ist die Dauer dieses Dienstes maßgebend. 3Absatz 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 3.192 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1.464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn

1.
der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder

2.
der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.

4Für ein nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind können die Beträge nach den Sätzen 1 bis 3 nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen seines Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. 5Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach den Sätzen 1 bis 4 nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel. 6Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil, seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist; die Übertragung des Kinderfreibetrags führt stets auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. 7Eine Übertragung nach Satz 6 scheidet für Zeiträume aus, für die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. 8Bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, wenn bei dem Elternpaar die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen. 9Eine Übertragung nach Satz 8 scheidet aus, wenn der Übertragung widersprochen wird, weil der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. 10Die den Eltern nach den Sätzen 1 bis 9 zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat oder dieser einer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind unterliegt. 11Die Übertragung nach Satz 10 kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils erfolgen, die nur für künftige Kalenderjahre widerrufen werden kann. 12Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes ist die Identifizierung des Kindes durch die an dieses Kind vergebene Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung). 13Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig (§ 139a Absatz 2 der Abgabenordnung), ist es in anderer geeigneter Weise zu identifizieren. 14Die nachträgliche Identifizierung oder nachträgliche Vergabe der Identifikationsnummer wirkt auf Monate zurück, in denen die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung des Kinderfreibetrags sowie des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vorliegen.





 

Frühere Fassungen von § 32 EStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 3 Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
vom 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 4 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
vom 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 1 Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
aktuell vorher 01.01.2022 (13.12.2022)Artikel 1 Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
vom 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
aktuell vorher 09.06.2021Artikel 1 Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Zweites Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG)
vom 01.12.2020 BGBl. I S. 2616
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 3 Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 18.07.2019Artikel 9 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
vom 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 1 Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3000
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 2 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 1 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 5 Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
aktuell vorher 31.07.2014Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 01.01.2012 (29.06.2013)Artikel 2 Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1809
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011
vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
aktuell vorher 14.12.2011Artikel 2 Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
vom 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
aktuell vorher 31.12.2009Artikel 1 Wachstumsbeschleunigungsgesetz
vom 22.12.2009 BGBl. I S. 3950
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 1 Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
vom 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2955
aktuell vorher 01.06.2008Artikel 2 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
vom 16.05.2008 BGBl. I S. 842
aktuell vorher 18.08.2007Artikel 1 Unternehmensteuerreformgesetz 2008
vom 14.08.2007 BGBl. I S. 1912
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 1 Steueränderungsgesetz 2007
vom 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuellvor 19.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 EStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2007)
... ist das Einkommen. (5) Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernde Einkommen; dieses ... zu versteuernden Einkommens an, ist für deren Zweck das Einkommen in allen Fällen des § 32 um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 zu vermindern. (5a) ... für deren Zweck das Einkommen in allen Fällen des § 32 um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 zu vermindern. (5a) Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen an die ... Wird das Einkommen in den Fällen des § 31 um die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 gemindert, ist der Anspruch auf Kindergeld nach Abschnitt X der tariflichen Einkommensteuer ...
§ 3 EStG (vom 01.04.2024)
... nach § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, d) das an Personen, die einen in § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld oder eine vergleichbare ... vermittelt sowie b) zur kurzfristigen Betreuung von Kindern im Sinne des § 32 Absatz 1 , die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer vor Vollendung des 25. ...
§ 10 EStG (vom 28.03.2024)
... und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat. Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in ... der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; bb) für seine Absicherung gegen den Eintritt der ... Steuerpflichtige die Beiträge des Kindes, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht, durch Leistungen in Form von Bar- oder Sachunterhalt wirtschaftlich ... zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Absatz 1 , welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. ... das der Steuerpflichtige für ein Kind, für das er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, für dessen Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder ...
§ 24b EStG Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (vom 01.01.2023)
... wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht. Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das ... oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die Identifizierung des ... volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1, das ... zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ausübt. Ist die ... 1, das einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 ausübt. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des ...
§ 31 EStG Familienleistungsausgleich (vom 18.07.2019)
... oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. Soweit das Kindergeld dafür nicht ... und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte ...
§ 33 EStG Außergewöhnliche Belastungen (vom 15.12.2020)
... Kinder des Steuerpflichtigen zählen die, für die er Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat. (4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ...
§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (vom 01.01.2023)
... ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ... untergebrachten, volljährigen Kindes, für das Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld besteht, kann der Steuerpflichtige einen Freibetrag in Höhe von 1.200 Euro je ...
§ 33b EStG Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen (vom 01.01.2024)
... einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat, so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen ...
§ 34f EStG
...  2. dass es sich einschließlich des ersten Kindes um Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 oder 6 Satz 7 handelt, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören oder in ... um je 512 Euro für jedes Kind des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 oder 6 Satz 7. Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt des ... um je 512 Euro für jedes Kind des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 oder 6 Satz 7. Voraussetzung ist, dass das Kind zum Haushalt des ...
§ 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung (vom 29.12.2020)
... vollem Umfang bewirkt wird, bleiben bei der Anwendung der Sätze 2 und 3 Freibeträge nach § 32 Abs. 6 und zu verrechnendes Kindergeld außer Ansatz. (4) Bei einer ...
§ 38b EStG Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge (vom 01.01.2018)
... und nach § 1 Absatz 1 unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind im Sinne des § 32 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 werden bei der Anwendung der Steuerklassen I bis IV die Kinderfreibeträge als ... 1. mit Zähler 0,5, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 Satz 1 zusteht, oder 2. mit Zähler 1, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag zusteht, ... 1, wenn dem Arbeitnehmer der Kinderfreibetrag zusteht, weil a) die Voraussetzungen des § 32 Absatz 6 Satz 2 vorliegen oder b) der andere Elternteil vor dem Beginn des Kalenderjahres verstorben ... das Kind angenommen hat. Soweit dem Arbeitnehmer Kinderfreibeträge nach § 32 Absatz 1 bis 6 zustehen, die nicht nach Satz 1 berücksichtigt werden, ist die Zahl der ...
§ 39a EStG Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (vom 01.01.2024)
... nach den §§ 34f, 35a und 35c, 6. die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 4, für das kein Anspruch auf Kindergeld ... 6. die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 4 , für das kein Anspruch auf Kindergeld besteht. Soweit für diese Kinder ...
§ 50 EStG Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige (vom 01.01.2023)
... Nummer 1, 3 und 4, Absatz 2 bis 6, die §§ 10a, 10c, 16 Absatz 4, die §§ 24b, 32 , 32a Absatz 6, die §§ 33, 33a, 33b, 35a und 35c sind nicht anzuwenden. Hiervon ...
§ 51a EStG Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern (vom 01.01.2023)
... die abweichend von § 2 Abs. 6 unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 in allen Fällen des § 32 festzusetzen wäre. Zur Ermittlung der ... 6 unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 in allen Fällen des § 32 festzusetzen wäre. Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das ... sowie den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ( § 32 Absatz 6 Satz 1 ) für jedes Kind vermindert wird, für das eine Kürzung der Freibeträge für ... Kind vermindert wird, für das eine Kürzung der Freibeträge für Kinder nach § 32 Absatz 6 Satz 4 nicht in Betracht kommt. Bei der Anwendung des § 39b für die Ermittlung der ...
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden. (32) § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652) ist erstmals ... geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, ist § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 32 ... Satz 1 Nummer 3 weiterhin in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung anzuwenden. § 32 Absatz 5 ist nur noch anzuwenden, wenn das Kind den Dienst oder die Tätigkeit vor dem 1. Juli 2011 ... für das Vorliegen einer begünstigten Hinterbliebenenversorgung die Altersgrenzen des § 32 in der am 31. Dezember 2006 geltenden Fassung. Dies gilt entsprechend für die ... gilt entsprechend für die Anwendung des § 93 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b. § 32 Absatz 6 Satz 1 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) ist beim ... 33 bis 33b), der berücksichtigten Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Absatz 6 ) und des Grundfreibetrages (§ 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)" treten. (34b) ...
§ 63 EStG Kinder (vom 09.12.2014)
... Als Kinder werden berücksichtigt 1. Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1, 2. vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten, ... 3. vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Enkel. § 32 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. Voraussetzung für die Berücksichtigung ist die ...
§ 69 EStG Datenübermittlung an die Familienkassen (vom 01.01.2023)
... zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Absatz 6 zur Verfügung gestellt. Erteilt das Bundeszentralamt für Steuern auf Grund der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
Artikel 7 G. v. 26.06.2001 BGBl. I S. 1310, 1322; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 1 AltZertG Begriffsbestimmungen zum Altersvorsorgevertrag (vom 26.06.2021)
... Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles ein Anspruch auf Kindergeld oder ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes zugestanden hätte; der Anspruch auf Waisenrente oder Waisengeld darf längstens für ... der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 des Einkommensteuergesetzes erfüllt; 3. in welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase ...

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 13b AFBG Erlass und Stundung (vom 01.08.2020)
... hat, soweit das Kind das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie Kinder im Sinne des § 32 Abs. 4 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes oder des § 2 Abs. 2 Nr. 3 des Bundeskindergeldgesetzes. (4) Über den Antrag ...

Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 50 BeamtVG Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (vom 01.01.2020)
... 1 des Einkommensteuergesetzes entspricht, wenn in der Person der Waise die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind, Ausschlußgründe nach § 65 des Einkommensteuergesetzes nicht ...
§ 61 BeamtVG Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung (vom 01.04.2024)
... im Sinne des Buchstaben c liegt, oder c) einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet; 2. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ... und b sowie Nummer 2 erhöht sich die jeweilige Altersgrenze für eine Waise, die einen in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Dienst oder eine in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes ... 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Dienst oder eine in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes genannte Tätigkeit ausgeübt hat, um den Zeitraum, der der Dauer des jeweiligen Dienstes ...

Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 28 BerlinFG 1990 Vergünstigung durch Zulagen (vom 01.01.2024)
... Absatz 1 hat, ist die Zahl der unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes einzutragen; liegen bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar die ... 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes nicht vor, sind nur Kinder einzutragen, die nach § 32 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen sind. Für die Eintragung gilt § 39 des Einkommensteuergesetzes ...

Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
§ 50 BBhV Belastungsgrenzen (vom 01.04.2024)
... Personen um 15 Prozent und für jedes Kind nach § 4 Absatz 2 um den Betrag, der sich aus § 32 Absatz 6 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ergibt. Maßgebend für die Feststellung der Belastungsgrenze sind jeweils die ...

Bundesbesoldungsgesetz
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 53 BBesG Auslandszuschlag (vom 01.01.2020)
... hat, ungeachtet der zeitlichen Beschränkung nach § 63 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes , höchstens jedoch für ein Jahr; diese Kinder sind auch beim Familienzuschlag ...
§ 74a BBesG Übergangsregelung aus Anlass der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften (vom 01.08.2013)
... dieses Zeitraums Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen hatten; § 32 Absatz 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. 3. Für den ...

Eigenheimzulagengesetz (EigZulG)
neugefasst durch B. v. 26.03.1997 BGBl. I S. 734; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
§ 9 EigZulG Höhe der Eigenheimzulage
... im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes oder Kindergeld erhält, 800 Euro. Voraussetzung ist, ...
§ 19 EigZulG Anwendungsbereich (vom 24.07.2014)
... (§ 5 Satz 3) und die Festsetzung der Kinderzulage (§ 9 Abs. 5) ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 3 und Abs. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2006 ...

EU-Kindergelddaten-Abrufverordnung (EUKiGAbV)
V. v. 03.08.2022 BGBl. I S. 1378
§ 3 EUKiGAbV Verfahren des Datenabrufs
... Person, die die höchste Unterhaltsrente zahlt, k) soweit die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes vorliegen: die Angabe, dass eine Behinderung vorliegt, l) soweit die Voraussetzungen ... die Angabe, dass eine Behinderung vorliegt, l) soweit die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes vorliegen: die Art und den Zeitraum der Ausbildung, m) soweit die Voraussetzungen des ... vorliegen: die Art und den Zeitraum der Ausbildung, m) soweit die Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen: den Zeitraum der Meldung als Arbeitssuchender, n) die Höhe des ...

Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
neugefasst durch B. v. 04.03.1994 BGBl. I S. 406; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 3 5. VermBG Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten (vom 30.06.2013)
... lebenden Ehegatten oder Lebenspartners des Arbeitnehmers, 2. zugunsten der in § 32 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Kinder, die zu Beginn des maßgebenden ...

Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
G. v. 30.08.1990 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 4 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
§ 19 GAD Unterstützung der Familienangehörigen (vom 01.01.2009)
... Kinder des Lebenspartners des Beamten, die der Beamte in seinen Haushalt aufgenommen hat; § 32 Absatz 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. (5) Zur häuslichen ...

Integrationskursverordnung (IntV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3370; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
§ 9 IntV Kostenbeitrag (vom 01.05.2023)
... in der allgemeinen Rentenversicherung bei einem, um 20 Prozent bei zwei oder mehr nach § 32 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigungsfähigen Kindern. Das Bundesamt kann ...

Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG)
Artikel 1 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170
§ 9 JFDG Förderung (vom 01.01.2024)
... 2 Abs. 1 Nr. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes (Zuständigkeit von Gerichten), 3. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b und d des Einkommensteuergesetzes (Berücksichtigung von Kindern), 4. § 265 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 des Gesetzes ...

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365, 2024 I Nr. 165
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buch- stabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird. ...

Kinderzuschlag-Datenabrufverordnung (KiZDAV)
V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 376
§ 3 KiZDAV Verfahren des Datenabrufs
... h) den Zeitraum der Meldung als Arbeitsuchender, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen; 2. auf folgende Daten der Personen, denen Kindergeld zusteht oder ohne ...

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 66 SGB IX Höhe und Berechnung des Übergangsgelds (vom 01.01.2024)
... für Leistungsempfänger, a) die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, b) die ein Stiefkind (§ 56 Absatz 2 Nummer 1 des Ersten Buches) in ihren ...

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 67 SGB VII Voraussetzungen der Waisenrente (vom 01.07.2015)
... Sinne des Buchstabens c liegt, oder c) einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet oder d) wegen ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
neugefasst durch B. v. 16.09.2009 BGBl. I S. 3054; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 47 SVG Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (vom 01.01.2020)
... 1 des Einkommensteuergesetzes entspricht, wenn in der Person der Waise die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind, Ausschlussgründe nach § 65 des Einkommensteuergesetzes nicht ...
§ 59 SVG Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene (vom 23.12.2023)
... im Sinne des Buchstaben c liegt, oder c) einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet; 2. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ... Eintritt der Behinderung maßgebende Altersbegrenzung für eine Waise, die einen der in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Dienste geleistet oder eine in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des ... 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Dienste geleistet oder eine in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes genannte Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat, um den Zeitraum, der der Dauer ... oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern des gesetzlichen Zivildienstes entspricht; § 32 Absatz 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 wird Waisengeld ungeachtet der ...

Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Artikel 4 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932, 3958; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 64 SVG Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
... 1 des Einkommensteuergesetzes entspricht, wenn in der Person der Waise die Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind, Ausschlussgründe nach § 65 des Einkommensteuergesetzes nicht ...
§ 80 SVG Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
... im Sinne des Buchstaben c liegt, oder c) einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet; 2. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ... Eintritt der Behinderung maßgebende Altersbegrenzung für eine Waise, die einen der in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Dienste geleistet oder eine in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des ... 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes genannten Dienste geleistet oder eine in § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes genannte Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer ausgeübt hat, um den ... oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern des gesetzlichen Zivildienstes entspricht; § 32 Absatz 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes gilt entsprechend. Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 wird Waisengeld ungeachtet der ...

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG 1995)
neugefasst durch durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4130; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
§ 3 SolzG 1995 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung (vom 01.01.2024)
... § 2 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes in allen Fällen des § 32 des Einkommensteuergesetzes festzusetzen wäre.  ... von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes in allen Fällen des § 32 des Einkommensteuergesetzes festzusetzen wäre. (2a) Vorbehaltlich des § 40a Absatz 2 des ... sowie den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ( § 32 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ) für jedes Kind vermindert wird, für das eine Kürzung der Freibeträge für ... Kind vermindert wird, für das eine Kürzung der Freibeträge für Kinder nach § 32 Absatz 6 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nicht in Betracht kommt. Bei der Anwendung des § 39b des Einkommensteuergesetzes ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 149 SGB III Grundsatz (vom 01.01.2013)
... beträgt 1. für Arbeitslose, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitslose, deren Ehegattin, ... Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 des Einkommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 62 SGB V Belastungsgrenze (vom 01.01.2024)
... Lebenspartners sind die jährlichen Bruttoeinnahmen um den sich aus den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes ergebenden Betrag zu vermindern; die nach Satz 2 bei der Ermittlung der Belastungsgrenze ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 173
§ 48 SGB VI Waisenrente (vom 01.07.2015)
... Sinne des Buchstabens c liegt, oder c) einen freiwilligen Dienst im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes leistet oder d) wegen ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 195
§ 15 SGB XIV Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland
... Hochschule, der Berufsausbildung oder der Leistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes  ...

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Artikel 1 G. v. 13.09.2001 BGBl. I S. 2376; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 15 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 8 WoFG Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
... bevorzugt für Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes sowie für Haushalte, bei denen wegen einer ...
§ 9 WoFG Einkommensgrenzen
... Person 4.100 Euro. Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze nach Satz 1 ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 3/05 - (zu § 31 Satz 5 und § 36 Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3785
Entscheidung BVerfGE20091013
... gemäß § 31 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes um die Freibeträge des § 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes gemindert wurde, die tarifliche Einkommensteuer auch in den ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... und des Lebenspartners sind die jährlichen Bruttoeinnahmen um den sich nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes ergebenden Betrag zu vermindern; die nach Satz 2 ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Anlage 1 4. KindUFVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 4) (vom 01.09.2009)
... Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des ... Nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Abs. 6 S. 1 Einkommensteuergesetz beträgt ab 1. Januar 2009 der Mindestunterhalt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 AbzStEntModG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zuführt." 4. § 32 Absatz 6 Satz 6 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt ...

Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG)
G. v. 24.06.2013 BGBl. I S. 1667
Artikel 1 AltvVerbG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat. Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in ... die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; bb) für seine Absicherung gegen den Eintritt der ...

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 2 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, f) das an Personen, die einen in § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d genannten Freiwilligendienst leisten, gezahlte Taschengeld ... die Sätze 1 und 2 entsprechend." 13. § 32 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden die ... j) In Absatz 40 wird nach Satz 9 folgender Satz eingefügt: „§ 32 Absatz 5 ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden; Voraussetzung ...

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in den Fällen des § 3 Nummer 55 und 55e." 10. In § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d werden nach den Wörtern „§ 2 Absatz 1a des ...

Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
B. v. 07.10.2009 BGBl. I S. 3557
Berichtigung 4. KindUFVÄndVBer

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes

Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 FamEntlastG Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 FamEntlastG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Familienleistungsgesetz (FamLeistG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2955; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 FamLeistG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 3 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4a 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 9 SoMiBG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 27 SVReformG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 1 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 1 UÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.01.2017 BGBl. I S. 17
Artikel 3 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 10 VersRücklGuDRÄndG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 KiGAnhG 2015 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 KiGAnhG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 KiGAnhG 2015 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
Artikel 2 JFDGEG Änderung sonstigen Bundesrechts

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
Artikel 1 WachsBeschStFördG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Gesetz zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
G. v. 14.11.2011 BGBl. I S. 2219
Artikel 4 ÖDRLPartG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 ÖDRLPartG Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 25.06.2017)

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012)

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 2 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Artikel 1 InflAusG Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 InflAusG Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 2 InvStRefG Änderung des Investmentsteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 22 JStG 2009 Änderung des Eigenheimzulagengesetzes

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 1 JStG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 JStG 2022 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 1 StÄndG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 StBürokratAbG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung

Wachstumsbeschleunigungsgesetz
G. v. 22.12.2009 BGBl. I S. 3950, 2010 I 534
Artikel 1 WaBeG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zweites Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG)
G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2616; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 2. FamEntlastG Änderung des Einkommensteuergesetzes

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 33b BVG (vom 01.01.2016)
§ 45 BVG (vom 01.01.2016)

Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
neugefasst durch B. v. 15.07.2002 BGBl. I S. 2600; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
§ 4 FÖJFG Förderung

Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres
neugefasst durch B. v. 15.07.2002 BGBl. I S. 2596; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
§ 4 SozDiG Förderung

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 22a InvStG Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz (vom 27.07.2016)

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 165 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 46 SGB IX Höhe und Berechnung des Übergangsgelds (vom 11.08.2010)

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2019
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2503; aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2019 BGBl. I S. 2820
Anlage 2 SGB3EntGV 2019 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2019)