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§ 100a - Strafprozeßordnung (StPO)

neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 163
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 312-2 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 100a Telekommunikationsüberwachung



(1) 1Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn

1.
bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,

2.
die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und

3.
die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

2Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen *). 3Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können *).

(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:

1.
aus dem Strafgesetzbuch:

a)
Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80a bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 89c Absatz 1 bis 4, 94 bis 100a,

b)
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e,

c)
Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,

d)
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach § 127 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 129 bis 130,

e)
Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,

f)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176, 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177,

g)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach § 184b, § 184c Absatz 2,

h)
Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,

i)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b, 233 Absatz 2, den §§ 233a, 234 bis 234b, 239a und 239b,

j)
Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2, Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Absatz 4 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,

k)
Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,

l)
gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,

m)
Geldwäsche nach § 261, wenn die Vortat eine der in den Nummern 1 bis 11 genannten schweren Straftaten ist,

n)
Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,

o)
Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,

p)
Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter den in § 265e Satz 2 genannten Voraussetzungen,

q)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter den in § 266a Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 genannten Voraussetzungen,

r)
Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,

s)
Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,

t)
Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,

u)
gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,

v)
Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,

2.
aus der Abgabenordnung:

a)
Steuerhinterziehung unter den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen, sofern der Täter als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Absatz 1 verbunden hat, handelt, oder unter den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 genannten Voraussetzungen,

b)
gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,

c)
Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,

3.
aus dem Anti-Doping-Gesetz:

Straftaten nach § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b,

4.
aus dem Asylgesetz:

a)
Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,

b)
gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,

5.
aus dem Aufenthaltsgesetz:

a)
Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet, nach § 96 Absatz 1, 2 und 4,

b)
Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,

5a.
aus dem Ausgangsstoffgesetz:

Straftaten nach § 13 Absatz 3,

6.
aus dem Außenwirtschaftsgesetz:

vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes,

7.
aus dem Betäubungsmittelgesetz:

a)
Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,

b)
Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,

7a.
aus dem Konsumcannabisgesetz:

a)
Straftaten nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,

b)
Straftaten nach § 34 Absatz 4,

7b.
aus dem Medizinal-Cannabisgesetz:

a)
Straftaten nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,

b)
Straftaten nach § 25 Absatz 5,

8.
aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:

Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,

9.
aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:

a)
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,

b)
Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,

9a.
aus dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz:

Straftaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a,

10.
aus dem Völkerstrafgesetzbuch:

a)
Völkermord nach § 6,

b)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,

c)
Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,

d)
Verbrechen der Aggression nach § 13,

11.
aus dem Waffengesetz:

a)
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,

b)
Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.

(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt.

(4) 1Auf Grund der Anordnung einer Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation hat jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) diese Maßnahmen zu ermöglichen und die erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. 2Ob und in welchem Umfang hierfür Vorkehrungen zu treffen sind, bestimmt sich nach dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. 3§ 95 Absatz 2 gilt entsprechend.

(5) 1Bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 ist technisch sicherzustellen, dass

1.
ausschließlich überwacht und aufgezeichnet werden können:

a)
die laufende Telekommunikation (Absatz 1 Satz 2), oder

b)
Inhalte und Umstände der Kommunikation, die ab dem Zeitpunkt der Anordnung nach § 100e Absatz 1 auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz hätten überwacht und aufgezeichnet werden können (Absatz 1 Satz 3),

2.
an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und

3.
die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme, soweit technisch möglich, automatisiert rückgängig gemacht werden.

2Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. 3Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(6) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren

1.
die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,

2.
die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,

3.
die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und

4.
die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.


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*)
Anm. d. Red.: Zu Absatz 1 Satz 2 und 3 siehe Entscheidung des BVerfG in B. v. 21. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 201)





 

Frühere Fassungen von § 100a StPO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.06.2025 (01.09.2025)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 180/23 - (zu § 100a Absatz 1 Sätze 2 und 3 und § 100b der Strafprozessordnung)
vom 21.08.2025 BGBl. 2025 I Nr. 201
aktuell vorher 03.08.2024Artikel 3 Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
vom 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 13a Cannabisgesetz (CanG)
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
aktuell vorher 27.02.2024Artikel 6 Rückführungsverbesserungsgesetz
vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
vom 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
vom 16.06.2021 BGBl. I S. 1810
aktuell vorher 18.03.2021Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
vom 09.03.2021 BGBl. I S. 327
aktuell vorher 01.02.2021Artikel 2 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
vom 03.12.2020 BGBl. I S. 2678
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 2 Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
vom 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
aktuell vorher 13.12.2019Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
vom 10.12.2019 BGBl. I S. 2121
aktuell vorher 18.07.2019Artikel 3 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
vom 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
aktuell vorher 24.08.2017Artikel 3 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
vom 17.08.2017 BGBl. I S. 3202
aktuell vorher 19.04.2017Artikel 2 Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
vom 11.04.2017 BGBl. I S. 815
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3150
aktuell vorher 26.11.2016Artikel 2 Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
vom 21.11.2016 BGBl. I S. 2615
aktuell vorher 10.11.2016Artikel 2 Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
vom 04.11.2016 BGBl. I S. 2460
aktuell vorher 15.10.2016Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
vom 11.10.2016 BGBl. I S. 2226
aktuell vorher 18.12.2015Artikel 5 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2210
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 9 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 14 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 25.07.2015Anlage 1 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1332
aktuell vorher 20.06.2015Artikel 2 GVVG-Änderungsgesetz (GVVG-ÄndG)
vom 12.06.2015 BGBl. I S. 926
aktuell vorher 27.01.2015Artikel 2 Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
vom 21.01.2015 BGBl. I S. 10
aktuell vorher 01.09.2014Artikel 3 Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
vom 23.04.2014 BGBl. I S. 410
aktuell vorher 01.09.2013Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
vom 06.06.2013 BGBl. I S. 1482
aktuell vorher 04.08.2009Artikel 3 Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
vom 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
aktuell vorher 05.11.2008Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
vom 31.10.2008 BGBl. I S. 2149
aktuell vorher 19.03.2008Artikel 2 Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts
vom 11.03.2008 BGBl. I S. 306
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
aktuell vorher 30.11.2007Artikel 78 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
aktuellvor 30.11.2007früheste archivierte Fassung

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