Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

neugefasst durch B. v. 22.10.1998 BGBl. I S. 3209, 1999 I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 127
Geltung ab 15.03.1987; FNA: 9511-1 Verkehrsordnung
|
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Schiffahrtszeichen
§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8 Allgemeines
§ 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
§ 10 Kleine Fahrzeuge
§ 11 Schallsignale der Binnenschiffe
§§ 12 - 18 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt Schallsignale der Fahrzeuge
§§ 19 und 20 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt Fahrregeln
§ 21 Grundsätze
§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
§ 23 Überholen
§ 24 Begegnen
§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
§ 26 Fahrgeschwindigkeit
§ 27 Schleppen und Schieben
§ 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
§ 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
§ 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen
Fünfter Abschnitt Ruhender Verkehr
§ 32 Ankern
§ 33 Anlegen und Festmachen
§ 34 Umschlag
§ 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
Sechster Abschnitt Sonstige Vorschriften
§ 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
§ 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd
§ 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
§ 40 Mitführen von Unterlagen
Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
§ 41 Geltungsbereich
§ 42 Zulassung
§ 43 An- und Abmeldung
§ 44 (aufgehoben)
§ 45 Verkehr in den Zufahrten
§ 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
§ 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
§ 48 Fahrabstand
§ 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
§ 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
§ 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
§ 54 (aufgehoben)
Achter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55 Schifffahrtspolizei
§ 55a Verkehrszentralen
§ 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
§ 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
§ 58 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen
§ 59 Befreiung
§ 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
Neunter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 61 Ordnungswidrigkeiten
§ 62 (Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
Anlage I Schiffahrtszeichen
Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
Anlage III (zu § 1 Abs. 5) Darstellung des Geltungsbereichs der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Anlage IV Benennung berauschender Mittel


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed