Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

neugefasst durch B. v. 22.10.1998 BGBl. I S. 3209, 1999 I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Geltung ab 15.03.1987; FNA: 9511-1 Verkehrsordnung
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Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4 Verantwortlichkeit
§ 5 Schiffahrtszeichen
§ 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8 Allgemeines
§ 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
§ 10 Kleine Fahrzeuge
§ 11 Schallsignale der Binnenschiffe
§§ 12 - 18 (aufgehoben)
Dritter Abschnitt Schallsignale der Fahrzeuge
§§ 19 und 20 (aufgehoben)
Vierter Abschnitt Fahrregeln
§ 21 Grundsätze
§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
§ 23 Überholen
§ 24 Begegnen
§ 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
§ 26 Fahrgeschwindigkeit
§ 27 Schleppen und Schieben
§ 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
§ 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
§ 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
§ 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen
Fünfter Abschnitt Ruhender Verkehr
§ 32 Ankern
§ 33 Anlegen und Festmachen
§ 34 Umschlag
§ 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
Sechster Abschnitt Sonstige Vorschriften
§ 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
§ 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd
§ 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
§ 40 Mitführen von Unterlagen
Siebenter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
§ 41 Geltungsbereich
§ 42 Zulassung
§ 43 An- und Abmeldung
§ 44 (aufgehoben)
§ 45 Verkehr in den Zufahrten
§ 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
§ 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
§ 48 Fahrabstand
§ 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
§ 50 Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
§ 51 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 52 (aufgehoben)
§ 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
§ 54 (aufgehoben)
Achter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55 Schifffahrtspolizei
§ 55a Verkehrszentralen
§ 56 Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
§ 57 Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
§ 58 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen
§ 59 Befreiung
§ 60 Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
Neunter Abschnitt Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 61 Ordnungswidrigkeiten
§ 62 (Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
Anlage I Schiffahrtszeichen
Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
Anlage III (zu § 1 Abs. 5) Darstellung des Geltungsbereichs der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Anlage IV Liste der berauschenden Mittel und Substanzen


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