Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG)

Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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Abschnitt 1 Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
§ 1 Organisation und Aufgaben
§ 2 Befugnisse
§ 3 Besondere Auskunftsverlangen
§ 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
§ 5 Besondere Formen der Datenerhebung
Abschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
§ 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
§ 8 Dateianordnungen
§ 9 Auskunft an den Betroffenen
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
§ 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten
§ 9b Protokollierung der Übermittlung
§ 9c Verbundene personenbezogene Daten
§ 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten
§ 9e Verbot der Übermittlung
§ 9f Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen
§ 9g Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 9h Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an den Bundenachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
§ 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
§ 10a Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
Unterabschnitt 3 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an inländische Stellen
§ 11 Übermittlung an inländische Nachrichtendienste
§ 11a Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden
§ 11b Übermittlung an inländische öffentliche Stellen
§ 11c Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen
§ 11d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen
Unterabschnitt 4 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 11e Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 11f Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen
§ 11g Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen
Unterabschnitt 5 Gemeinsame Dateien
§ 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
§ 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 18 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Technische Aufklärung
Unterabschnitt 1 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 22 Kernbereichsschutz
§ 23 Anordnung
§ 24 Eignungsprüfung
§ 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
§ 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
§ 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
§ 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
Unterabschnitt 2 (aufgehoben)
§ 29 (aufgehoben)
§ 30 (aufgehoben)
Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
§ 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
§ 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
§ 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
Unterabschnitt 4 Besondere Formen der technischen Aufklärung
§ 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
§ 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 36 Kernbereichsschutz
§ 37 Anordnung
§ 38 (aufgehoben)
§ 39 (aufgehoben)
Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle
§ 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
§ 41 Unabhängiger Kontrollrat
§ 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
§ 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
§ 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
§ 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
§ 48 Amtsbezeichnungen
§ 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
§ 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
§ 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
§ 52 Beanstandungen
§ 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
§ 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
§ 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
§ 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
§ 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
§ 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 6 Mitteilungen und Evaluierung
§ 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
§ 60 Mitteilungsverbote
§ 61 Evaluierung
§ 62 Dienstvorschriften
Abschnitt 5 Gemeinsame Bestimmungen
§ 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
§ 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 65 Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit
Abschnitt 6 Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
Unterabschnitt 1 Befugnisse, Durchführung und Anordnung
§ 65a Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht
§ 65b Kontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65c Kontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65d IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65e Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65f Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung
Unterabschnitt 2 Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
§ 65g Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung
§ 65h Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
§ 65i Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen
§ 65j Schutz von minderjährigen Personen
§ 65k Protokollierung
§ 65l Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 66 Strafvorschriften
§ 67 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 68 Einschränkung von Grundrechten
§ 69 Übergangsvorschriften


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