Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.06.2015 aufgehoben
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Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)

V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793 (Nr. 75); aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
§ 3 Art und Umfang der Berichterstattung
§ 4 Anlagen
§ 5 Berichtszeitraum
§ 6 Zusammenfassende Schlussbemerkung
§ 7 Berichtsturnus
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
§ 8 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
§ 9 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
§ 10 Angemessenheit des Risikomanagements und der Geschäftsorganisation
§ 11 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Unterabschnitt 2 Handels- und Anlagebuch
§ 12 Zuordnung von Geschäften zum Handels- oder Anlagebuch
§ 13 Nichthandelsbuchinstitute
Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Solvenzanforderungen und Liquiditätslage
§ 14 Ermittlung der Eigenmittel
§ 15 Eigenmittel
§ 16 Solvabilitätskennzahl
§ 17 Liquiditätslage
Unterabschnitt 4 Offenlegung
§ 18 Prüfung der Offenlegungsanforderungen nach der Solvabilitätsverordnung
Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
§ 19 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
§ 20 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
§ 21a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
§ 21b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
§ 22 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
§ 23 Berichterstattung über das Kreditgeschäft
§ 24 Länderrisiko
§ 25 Bemerkenswerte Kredite
§ 26 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
§ 27 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1 Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung)
§ 28 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
§ 29 Beurteilung der Vermögenslage
§ 30 Beurteilung der Ertragslage
§ 31 Risikolage und Risikovorsorge
Unterabschnitt 2 Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
§ 32 Erläuterungen
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomeraten sowie Konzernprüfungsberichten
§ 33 Regelungsbereich
§ 34 Ort der Berichterstattung
§ 35 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
§ 36 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
§ 37 Zusammengefasste Eigenmittel
§ 38 Zusätzliche Angaben
§ 39 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
§ 40 Ergänzende Vorschriften für Finanzkonglomeratsunternehmen (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
§ 41 Angaben zur Ertragslage im Pfandbriefgeschäft
§ 42 Angaben zu den Transparenzvorschriften nach § 28 des Pfandbriefgesetzes
§ 43 Zusatzangaben bei Instituten, die das Pfandbriefgeschäft betreiben
Unterabschnitt 2 Bausparkassen
§ 44 Organisation und Auflagen
§ 45 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
§ 46 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
§ 47 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
§ 48 Einsatz von Derivaten
§ 49 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
§ 50 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
§ 51 Relation gemäß § 10 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes
§ 52 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
§ 53 Ausnahmeregelung
Unterabschnitt 4 Factoring
§ 54 Angaben bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 5 Leasing
§ 55 Angaben bei Instituten, die das Leasing-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 6 Depotprüfung
§ 56 Prüfungsgegenstand
§ 57 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 58 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
§ 59 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
Abschnitt 8 Datenübersichten
§ 60 Datenübersichten
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
§ 61 Erstmalige Anwendung
§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlagen
Anlage 1 (zu § 60) SON01
Anlage 2 (zu § 60) SON02
Anlage 3 (zu § 60) SON03
Anlage 4 (zu § 60) SON04
Anlage 5 (zu § 60) SON05
Anlage 6 (zu § 21) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV


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