Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.06.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)

V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793 (Nr. 75); aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
Geltung ab 26.11.2009; FNA: 7610-2-37 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
§ 3 Art und Umfang der Berichterstattung
§ 4 Anlagen
§ 5 Berichtszeitraum
§ 6 Zusammenfassende Schlussbemerkung
§ 7 Berichtsturnus
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
§ 8 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
§ 9 Zweigniederlassungen
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1 Risikomanagement und Geschäftsorganisation
§ 10 Angemessenheit des Risikomanagements und der Geschäftsorganisation
§ 11 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Unterabschnitt 2 Handels- und Anlagebuch
§ 12 Zuordnung von Geschäften zum Handels- oder Anlagebuch
§ 13 Nichthandelsbuchinstitute
Unterabschnitt 3 Eigenmittel, Solvenzanforderungen und Liquiditätslage
§ 14 Ermittlung der Eigenmittel
§ 15 Eigenmittel
§ 16 Solvabilitätskennzahl
§ 17 Liquiditätslage
Unterabschnitt 4 Offenlegung
§ 18 Prüfung der Offenlegungsanforderungen nach der Solvabilitätsverordnung
Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
§ 19 Anzeigewesen
Unterabschnitt 6 Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
§ 20 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
§ 21a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
§ 21b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
Unterabschnitt 7 Gruppenangehörige Institute
§ 22 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
§ 23 Berichterstattung über das Kreditgeschäft
§ 24 Länderrisiko
§ 25 Bemerkenswerte Kredite
§ 26 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
§ 27 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Unterabschnitt 1 Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung)
§ 28 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
§ 29 Beurteilung der Vermögenslage
§ 30 Beurteilung der Ertragslage
§ 31 Risikolage und Risikovorsorge
Unterabschnitt 2 Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
§ 32 Erläuterungen
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomeraten sowie Konzernprüfungsberichten
§ 33 Regelungsbereich
§ 34 Ort der Berichterstattung
§ 35 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
§ 36 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
§ 37 Zusammengefasste Eigenmittel
§ 38 Zusätzliche Angaben
§ 39 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
§ 40 Ergänzende Vorschriften für Finanzkonglomeratsunternehmen (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Unterabschnitt 1 Pfandbriefgeschäft
§ 41 Angaben zur Ertragslage im Pfandbriefgeschäft
§ 42 Angaben zu den Transparenzvorschriften nach § 28 des Pfandbriefgesetzes
§ 43 Zusatzangaben bei Instituten, die das Pfandbriefgeschäft betreiben
Unterabschnitt 2 Bausparkassen
§ 44 Organisation und Auflagen
§ 45 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
§ 46 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
§ 47 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
§ 48 Einsatz von Derivaten
§ 49 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
§ 50 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
Unterabschnitt 3 Finanzdienstleistungsinstitute
§ 51 Relation gemäß § 10 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes
§ 52 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
§ 53 Ausnahmeregelung
Unterabschnitt 4 Factoring
§ 54 Angaben bei Instituten, die das Factoring-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 5 Leasing
§ 55 Angaben bei Instituten, die das Leasing-Geschäft betreiben
Unterabschnitt 6 Depotprüfung
§ 56 Prüfungsgegenstand
§ 57 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
§ 58 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
§ 59 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
Abschnitt 8 Datenübersichten
§ 60 Datenübersichten
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
§ 61 Erstmalige Anwendung
§ 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlagen
Anlage 1 (zu § 60) SON01
Anlage 2 (zu § 60) SON02
Anlage 3 (zu § 60) SON03
Anlage 4 (zu § 60) SON04
Anlage 5 (zu § 60) SON05
Anlage 6 (zu § 21) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed