Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.2015, abweichend siehe Artikel 10; FNA: 660-10 Bundesbürgschaften
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich; Verhältnis zur SRM-Verordnung; Umsetzung von Beschlüssen des Ausschusses
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Abwicklungsbehörde; Aufsichtsbehörde
§ 4 Vertraulichkeit von Informationen; personenbezogene Daten; Informationsansprüche
§ 5 Verschwiegenheitspflicht
§ 6 Zulässiger Informationsaustausch zwischen Behörden im Rahmen dieses Gesetzes
§ 7 Weitergabe von Informationen an sonstige Stellen
§ 8 Vertraulichkeit gegenüber Drittstaaten
§ 9 Vorabprüfung auf Vertraulichkeit bei sonstiger Weitergabe von Informationen
§ 10 Sonstige Vorschriften
§ 11 Zugang zu Informationen
Teil 2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Kapitel 1 Sanierungsplanung
§ 12 Sanierungsplanung
§ 13 Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 14 Besondere Anforderungen an die Ausgestaltung von Gruppensanierungsplänen; Einzelsanierungsplan
§ 15 Prüfung und Bewertung von Sanierungsplänen
§ 16 Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 17 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde zugleich konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 18 Verfahren bei Gruppensanierungsplänen und Mängeln von Gruppensanierungsplänen, wenn die Aufsichtsbehörde nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist
§ 19 Vereinfachte Anforderungen
§ 20 Befreiung von Instituten, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
§ 21 Vertraulichkeitspflicht der Institute und gruppenangehörigen Unternehmen
§ 21a Verordnungsermächtigung
Kapitel 2 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 22 Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 23 Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung
§ 24 Abtretungsverbot
§ 25 Genehmigungserfordernis
§ 26 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 27 Genehmigungsverfahren bei übergeordnetem Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 28 Weiterleitung an die Abwicklungsbehörde
§ 29 Einholung der Zustimmung der Anteilsinhaber; Berichtspflichten gegenüber den Anteilsinhabern
§ 30 Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung; Verordnungsermächtigung
§ 31 Beschlüsse über Gewährung und Annahme einer finanziellen Unterstützung
§ 32 Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung
§ 33 Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Inland
§ 34 Beteiligung der Aufsichtsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
§ 35 Offenlegungspflichten
Kapitel 3 Frühzeitiges Eingreifen
§ 36 Frühinterventionsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 37 Abberufung der Geschäftsleitung
§ 38 Vorläufiger Verwalter
§ 39 Koordinierung der Frühinterventionsmaßnahmen und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen
Teil 3 Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
Kapitel 1 Abwicklungsplanung
§ 40 Erstellung und Aktualisierung von Abwicklungsplänen
§ 41 Vereinfachte Anforderungen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Mitwirkung des Instituts; Verordnungsermächtigung
§ 42a Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§ 43 Zentrale Verwahrung und Verwaltung von Finanzkontrakten
§ 44 Information der Abwicklungsbehörde über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
§ 45 Mitwirkung Dritter; Verordnungsermächtigung
§ 46 Gruppenabwicklungspläne; Mitwirkung der EU-Mutterunternehmen und Dritter
§ 47 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 48 Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
Kapitel 2 Anforderungen in Bezug auf berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, relevante Kapitalinstrumente und genehmigtes Kapital
Abschnitt 1 Mindestbetrag berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 49 Anwendung und Berechnung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 49a Ausnahme von der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 49b Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten
§ 49c Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 49d Festlegung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von global systemrelevanten Instituten und in der Union ansässige bedeutende Tochterunternehmen von global systemrelevanten Nicht-EU-Instituten
§ 49e Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Abwicklungseinheiten
§ 49f Anwendung der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten auf Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheit sind
§ 49g Ausnahmen für eine Zentralorganisation und CRR-Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind
§ 50 Gemeinsame Entscheidung über die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 51 Berichterstattung und Offenlegung der Anforderung
§ 52 Berichterstattung der Abwicklungsbehörde an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
§ 53 Verstöße gegen die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
§ 54 Übergangsregelungen und Regelungen nach Abwicklung
§ 55 Vertragliche Anerkennung des Instruments der Gläubigerbeteiligung und des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente in Drittstaaten
Abschnitt 2 Genehmigtes Kapital und andere Instrumente harten Kernkapitals
§ 56 Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für das Instrument der Gläubigerbeteiligung
Kapitel 3 Abwicklungsfähigkeit
§ 57 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten
§ 58 Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen
§ 58a Befugnis zur Untersagung bestimmter Ausschüttungen
§ 59 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Instituten; Verordnungsermächtigung
§ 60 Abbau und Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen
§ 60a Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
Kapitel 4 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
§ 61 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
Teil 4 Abwicklung
Kapitel 1 Abwicklungsbefugnis, Voraussetzungen und weitere Befugnisse
§ 62 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Institute
§ 63 Bestandsgefährdung; Verordnungsermächtigung
§ 64 Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften
§ 65 Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten
§ 66 Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bei gruppenangehörigen Unternehmen
§ 66a Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten bei Bestandsgefährdung
§ 67 Abwicklungsziele
§ 68 Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung
§ 69 Bewertung; gerichtliche Überprüfung
§ 70 Sachverständiger Prüfer
§ 71 Zwecke der Bewertung
§ 72 Grundsätze der Bewertung
§ 73 Umfang der Bewertung; Prüfungsbericht und ergänzende Bestandteile
§ 74 Vorläufige Bewertung
§ 75 Abschließende Bewertung
§ 76 Verordnungsermächtigung
§ 77 Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen
§ 78 Allgemeine Befugnisse der Abwicklungsbehörde; Prüfungen vor Ort
§ 79 Unterstützende Maßnahmen
§ 80 Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen
§ 81 Befugnis in Bezug auf in Drittstaaten belegene Gegenstände
§ 82 Befugnis zur Aussetzung vertraglicher Pflichten
§ 83 Befugnis zur zeitweiligen Untersagung der Durchsetzung von Sicherungsrechten
§ 84 Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
§ 85 Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
§ 86 Kontrollbefugnisse
§ 87 Sonderverwaltung; gemeinsamer Sonderverwalter für gruppenangehörige Unternehmen
§ 88 Rechte, Aufgaben und Befugnisse des Sonderverwalters
Kapitel 2 Abwicklungsinstrumente
Abschnitt 1 Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 89 Instrument der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente
§ 90 Instrument der Gläubigerbeteiligung
§ 91 Bail-in-fähige Verbindlichkeiten
§ 92 Ausschluss der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung im Einzelfall
§ 93 Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung in Bezug auf Verbindlichkeiten aus Derivaten
§ 94 Ausgleichsbeiträge des Restrukturierungsfonds
§ 95 Zwecke des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente und Verbindlichkeiten
§ 97 Haftungskaskade
§ 98 Umwandlungssatz; Verordnungsermächtigung
§ 99 Weitere Wirkungen der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 100 Behandlung der Anteilsinhaber und der Inhaber von Instrumenten des harten Kernkapitals bei der Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 101 Abwicklungsbefugnisse bei Anwendung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente und des Instruments der Gläubigerbeteiligung
§ 102 Erfordernis der Erstellung eines Restrukturierungsplans
§ 103 Anforderungen an den Restrukturierungsplan
§ 104 Bewertung und Genehmigung des Restrukturierungsplans
§ 105 Umsetzung des Restrukturierungsplans; spätere Überarbeitungen
§ 106 Zulassung zum Handel und Einbeziehung in den Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren
Abschnitt 2 Übertragung von Anteilen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnissen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 107 Übertragung
§ 108 Mehrfache Anwendung
§ 109 Einwilligung des übernehmenden Rechtsträgers
§ 110 Auswahl der Übertragungsgegenstände
§ 111 Bewertung von Angeboten; Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 112 Drittvergleich
§ 113 Wirkungen der Abwicklungsanordnung bei Übertragung
§ 114 Wirksamwerden der Übertragung
§ 115 Eintragung der Übertragung
§ 116 Insolvenzantragspflicht; Haftung des übernehmenden Rechtsträgers
§ 117 Übertragungsgegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 118 Erforderliche Erlaubnisse, Zulassungen und Genehmigungen; aufsichtliche Anforderungen; Mitgliedschaft in und Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen
§ 119 Inländische Erlaubnis-, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
§ 120 Besondere Vorschriften für das Verfahren nach § 2c des Kreditwesengesetzes
§ 121 Erlaubnisverfahren in anderen Mitgliedstaaten und Drittstaaten
§ 122 Mitwirkung der Abwicklungsbehörde bei Erlaubnis-, Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren einer ausländischen Behörde
§ 123 Gegenseitige Unterstützung der betroffenen Rechtsträger
§ 124 Maßnahmen beim übertragenden Rechtsträger
§ 125 Maßnahmen beim übernehmenden Rechtsträger
Unterabschnitt 2 Besondere Vorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung
§ 126 Vermarktungsprozess; Verordnungsermächtigung
§ 127 Rückübertragungen
Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf ein Brückeninstitut
§ 128 Verfassung des Brückeninstituts
§ 129 Vermarktung oder Liquidation des Brückeninstituts
§ 130 Vermögenslage des Brückeninstituts
§ 131 Rück- und Weiterübertragungen
Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für das Instrument der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 132 Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
§ 133 Verfassung der Vermögensverwaltungsgesellschaft
§ 134 Besondere Vorschriften für die Gegenleistung
§ 135 Rückübertragung
Abschnitt 3 Abwicklungsanordnung; Vorschriften für das Verfahren; Rechtsformwechsel; Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen; Schutzbestimmungen
Unterabschnitt 1 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
§ 136 Inhalt der Abwicklungsanordnung
§ 137 Erlass und Bekanntgabe der Abwicklungsanordnung
§ 137a (aufgehoben)
§ 138 Mitteilungspflichten bei einer Bestandsgefährdung
§ 139 Entscheidung der Abwicklungsbehörde
§ 140 Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörde
§ 141 Insolvenzfestigkeit von Abwicklungsmaßnahmen, Anfechtbarkeit
§ 142 Abzugsmöglichkeit
§ 143 Schadensersatzansprüche gegen Organmitglieder und ehemalige Organmitglieder
§ 144 Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung
Unterabschnitt 2 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
§ 145 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung
Unterabschnitt 3 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
§ 146 Vergleich mit dem Ausgang eines hypothetischen Insolvenzverfahrens; Verordnungsermächtigung
§ 147 Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger
§ 148 Schutzbestimmungen für Sozialpläne
Unterabschnitt 4 Rechtsformwechsel
§ 149 Anordnung eines Rechtsformwechsels
Unterabschnitt 5 (aufgehoben)
§ 150 (aufgehoben)
§ 151 (aufgehoben)
§ 152 (aufgehoben)
Teil 5 Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien
§ 152a Anwendungsbereich
§ 152b Zuständigkeit
§ 152c Unabhängiger Prüfer
§ 152d Abwicklungsinstrumente, Anordnungsbefugnis
§ 152e Ausgleich des Differenzbetrags
§ 152f Inhalt der Abwicklungsanordnung
§ 152g Verfahrensvorschriften, Einlagensicherung, Sozialpläne
§ 152h Rechtsschutz
§ 152i Verordnungsermächtigung
§ 152j Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2021/23
§ 152k (aufgehoben)
§ 152l (aufgehoben)
§ 152m (aufgehoben)
§ 152n (aufgehoben)
Teil 6 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
Kapitel 1 Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
§ 153 Wirksamkeit von Krisenmanagementmaßnahmen oder Krisenpräventionsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten
Kapitel 2 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
§ 154 Allgemeine Grundsätze für Entscheidungsfindungen, an denen eine Behörde oder mehrere Behörden anderer Mitgliedstaaten beteiligt sind
§ 155 Zuständigkeit der Abwicklungsbehörde
§ 156 Abwicklungskollegium
§ 157 Mitglieder des Abwicklungskollegiums und weitere Teilnehmer
§ 158 Organisation des Abwicklungskollegiums
§ 159 Europäische Abwicklungskollegien
§ 160 Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 2 Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
§ 161 Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen
§ 162 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 163 Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist
§ 164 Gruppenabwicklungskonzept
§ 165 Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen
Abschnitt 3 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
§ 166 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
Kapitel 3 Beziehungen zu Drittstaaten
§ 167 Vereinbarungen mit Drittstaaten
§ 168 Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden
§ 169 Anerkennung und Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
§ 170 Recht auf Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung von Drittstaatsabwicklungsverfahren
§ 171 Abwicklung von inländischen Unionszweigstellen
Teil 7 Bußgeldvorschriften
§ 172 Bußgeldvorschriften
§ 172a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2021/23
§ 173 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 174 Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 175 Beteiligung der Abwicklungsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen
Teil 8 Weitere Befugnisse
Kapitel 1 Maßnahmen des Ausschusses
§ 176 Unterstützung bei Untersuchungen; Zwangsmaßnahmen
§ 177 Prüfungen vor Ort nach der SRM-Verordnung
§ 178 Vollstreckung der vom Ausschuss verhängten Geldbußen und Zwangsgelder
Kapitel 2 Untersuchungsbefugnisse der Abwicklungsbehörde
§ 178a Auskunfts- und Vorlageverlangen
§ 178b Vornahme von Prüfungen und Prüfungen vor Ort
Teil 9 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
§ 179 Rechtsschutz
§ 179a Besondere Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 180 Unterbrechung von gerichtlichen Verfahren in Zivilsachen
§ 181 Haftungsbeschränkung


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