Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)

V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 39 (Nr. 2); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe § 60; FNA: 2124-26-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Eingangsformel 1)
Teil 1 Studium
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Inhalt des Studiums
§ 2 Studiengangskonzept
§ 3 Inhalt des modularen Curriculums
Abschnitt 2 Der berufspraktische Teil des Studiums
§ 4 Kompetenzerwerb durch Praxiseinsätze
§ 5 Kooperationsvereinbarungen
§ 6 Praxiseinsätze in Krankenhäusern
§ 7 Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen
§ 8 Umfang und Inhalt der Praxiseinsätze
§ 9 Praxisplan
§ 10 Qualifikation der Praxisanleitung
§ 11 Praxisbegleitung
§ 12 Tätigkeitsnachweis
Teil 2 Staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Prüfung
§ 13 Gegenstand und Teile der staatlichen Prüfung
§ 14 Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses
§ 15 Zusammensetzung des Prüfungsausschusses
§ 16 Benennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
§ 17 Teilnahme der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der staatlichen Prüfung
§ 18 Zulassung zur staatlichen Prüfung
§ 19 Nachteilsausgleich
§ 20 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
Abschnitt 2 Schriftlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 21 Gegenstand des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
§ 22 Bewertung des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
§ 23 Bestehen und Note des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung
Abschnitt 3 Mündlicher Teil der staatlichen Prüfung
§ 24 Gegenstand des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
§ 25 Durchführung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
§ 26 Bewertung des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
§ 27 Bestehen des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung
Abschnitt 4 Praktischer Teil der staatlichen Prüfung
§ 28 Gegenstand des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
§ 29 Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
§ 30 Ablauf der Prüfungsteile des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
§ 31 Durchführung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
§ 32 Bewertung des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
§ 33 Bestehen und Note des praktischen Teils der staatlichen Prüfung
Abschnitt 5 Weitere Vorschriften
§ 34 Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung
§ 35 Zeugnis
§ 36 Wiederholung von Teilen der staatlichen Prüfung und zusätzliche Praxiseinsätze
§ 37 Rücktritt von der staatlichen Prüfung
§ 38 Versäumnisse
§ 39 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 40 Niederschrift
§ 41 Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme
Teil 3 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 42 Erlaubnisurkunde
Teil 4 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen
Abschnitt 1 Verfahren
§ 43 Fristen
§ 43a Erforderliche Unterlagen
§ 44 Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
Abschnitt 2 Anpassungsmaßnahmen nach § 58 des Hebammengesetzes
§ 45 Gegenstand, Ablauf und Ort der Eignungsprüfung
§ 46 Durchführung und Abschluss der Eignungsprüfung
§ 47 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
Abschnitt 3 Anpassungsmaßnahmen nach § 59 des Hebammengesetzes
§ 48 Gegenstand der Kenntnisprüfung
§ 49 Mündlicher Teil der Kenntnisprüfung
§ 50 Praktischer Teil der Kenntnisprüfung
§ 51 Durchführung und Abschluss der Kenntnisprüfung
§ 52 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs
§ 53 Abschluss des Anpassungslehrgangs
Abschnitt 4 Nachweise der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Berufsqualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Staat
§ 54 Nachweise der Zuverlässigkeit
§ 55 Nachweise der gesundheitlichen Eignung
§ 56 Aktualität von Nachweisen
Abschnitt 5 Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 59a des Hebammengesetzes
§ 56a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
§ 56b Erforderliche Unterlagen
§ 56c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
§ 56d Erlaubnisurkunde
Abschnitt 6 Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
§ 56e Erforderliche Unterlagen
Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 Übergangsvorschriften zur fachschulischen Ausbildung
§ 58 Übergangsvorschriften zur Ausbildung in Form von Modellvorhaben
§ 59 Ausnahmeregelung zur Praxisanleitung
§ 60 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1, § 21 Absatz 1, § 24 Absatz 1, § 28 Absatz 1 und 2, § 45 Absatz 3, § 48 Absatz 2, § 49 Absatz 1 und § 50 Absatz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung zur Hebamme
Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1) Stundenverteilung der Praxiseinsätze des Hebammenstudiums
Anlage 3 (zu § 8 Absatz 2, den §§ 12 und 18 Absatz 2) Inhalt der Praxiseinsätze
Anlage 4 (zu § 42 Absatz 1) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme" *)
Anlage 5 (zu § 42 Absatz 2) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme" *)
Anlage 6 (zu § 42 Absatz 3) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme"
Anlage 6a (zu § 57 Absatz 8) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger"
Anlage 7 (zu § 46 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung zur „Hebamme" *)
Anlage 8 (zu § 47 Absatz 3) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *)
Anlage 9 (zu § 51 Absatz 4) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung zur „Hebamme" *)
Anlage 10 (zu § 53 Absatz 4) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
Anlage 11 (zu § 56d) Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung
Anlage 12 (zu § 3 Absatz 1) Fächerkatalog gemäß Anhang V Nummer 5.5.1 der Richtlinie 2005/36/EG über den theoretischen und fachlichen Unterricht


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