Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.03.2010; FNA: 753-13 Wasserwirtschaft
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Eingangsformel
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
§ 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 8 Erlaubnis, Bewilligung
§ 9 Benutzungen
§ 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
§ 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
§ 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
§ 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
§ 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
§ 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
§ 15 Gehobene Erlaubnis
§ 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
§ 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
§ 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
§ 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 25 Gemeingebrauch
§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
§ 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
§ 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
§ 33 Mindestwasserführung
§ 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 35 Wasserkraftnutzung
§ 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
§ 37 Wasserabfluss
§ 38 Gewässerrandstreifen
§ 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
§ 39 Gewässerunterhaltung
§ 40 Träger der Unterhaltungslast
§ 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
§ 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern
§ 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
§ 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
§ 45 Reinhaltung von Küstengewässern
Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern
§ 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
§ 45b Zustand der Meeresgewässer
§ 45c Anfangsbewertung
§ 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
§ 45e Festlegung von Zielen
§ 45f Überwachungsprogramme
§ 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 45h Maßnahmenprogramme
§ 45i Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 45j Überprüfung und Aktualisierung
§ 45k Koordinierung
§ 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
§ 48 Reinhaltung des Grundwassers
§ 49 Erdaufschlüsse
Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
§ 53 Heilquellenschutz
Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
§ 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
§ 60 Abwasseranlagen
§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 63 Eignungsfeststellung
Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte
§ 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
§ 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
§ 66 Weitere anwendbare Vorschriften
Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§ 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
§ 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
§ 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz
§ 71 Enteignungsrechtliche Regelungen
§ 71a Vorzeitige Besitzeinweisung
Abschnitt 6 Hochwasserschutz
§ 72 Hochwasser
§ 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
§ 75 Risikomanagementpläne
§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
§ 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten *)
§ 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
§ 78d Hochwasserentstehungsgebiete
§ 79 Information und aktive Beteiligung
§ 80 Koordinierung
§ 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§ 82 Maßnahmenprogramm
§ 83 Bewirtschaftungsplan
§ 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
§ 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
§ 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 87 Wasserbuch
§ 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen
§ 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
§ 90 Sanierung von Gewässerschäden
Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
§ 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
§ 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
§ 94 Mitbenutzung von Anlagen
§ 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
§ 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
§ 97 Entschädigungspflichtige Person
§ 98 Entschädigungsverfahren
§ 99 Ausgleich
§ 99a Vorkaufsrecht
Kapitel 5 Gewässeraufsicht
§ 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
§ 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
§ 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
§ 103 Bußgeldvorschriften
§ 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
§ 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
§ 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
§ 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
§ 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
§ 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Flussgebietseinheiten in der Bundesrepublik Deutschland
Anlage 3 (zu § 70a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 7)


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