Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV)

neugefasst durch B. v. 06.04.2005 BGBl. I S. 997; zuletzt geändert durch Artikel 139 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 01.01.1993; FNA: 7831-10 Tierseuchenbekämpfung
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bescheinigungen
§ 4 Anzeige und Registrierung
§ 5 Buchführung
§ 6 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
§ 7 Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
Abschnitt 2 Innergemeinschaftliches Verbringen
Unterabschnitt 1 Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
§ 8 Genehmigungsfreies Verbringen
§ 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
§ 9a Verbringungsverbot für Tiere
§ 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
§ 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
§ 10a Weitere Verbringungsverbote
§ 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
§ 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
§ 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
§ 14 Besondere Bestimmungen für Fische
§ 14a (weggefallen)
§ 14b (weggefallen)
§ 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
§ 16 Bekanntgabe der Zulassungen
§ 17 Ruhen der Zulassung
§ 18 Kennzeichnung
Unterabschnitt 2 Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
§ 19 Anzeige der Ankunft
§ 20 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
§ 21 Sonstige Maßnahmen
Abschnitt 3 Einfuhr
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Einfuhr
§ 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
§ 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
§ 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
§ 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
§ 25 Besondere Einfuhrverbote
§ 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
§ 27 Einfuhruntersuchung
§ 28 (weggefallen)
Unterabschnitt 2 Maßnahmen bei der Einfuhr
§ 29 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, physische Untersuchung
§ 30 Bescheinigungen
§ 31 Zurückweisung
Unterabschnitt 3 Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
§ 32 Allgemeine Bestimmung
§ 33 Eingeführte Schlachttiere
§ 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
§ 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
§ 35 Eingeführte Vögel
§ 36 (weggefallen)
§ 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
Abschnitt 4 Durchfuhr
§ 36b Durchfuhrverbot für bestimmte Waren
§ 37 Anforderungen an die Durchfuhr
Abschnitt 4a Ausfuhr
§ 37a Verbote und Beschränkungen
Abschnitt 5 Ausnahmen
§ 38 Tiere
§ 39 Waren
§ 39a Anwendung von Unionsrecht
Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
§ 40 Befugnisse der Behörde
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen
§ 43a (aufgehoben)
§ 44 (Inkrafttreten)
Anlage 1 (zu § 4) Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 1) Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
Anlage 3 (zu § 8 Abs. 1 und 4) Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren und deren Einfuhr aus EWR-Staaten nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 4 (zu §§ 9, 23a, 24, 24a Abs. 1 Satz 1, §§ 26 und 27 Abs. 1 Satz 1) Tiere und Waren, deren Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten und deren Einfuhr der Genehmigung bedarf
Anlage 5 (zu § 9a) Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist
Anlage 6 (zu § 13 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten
Anlage 7 (zu § 15) Zulassungsbedürftige Betriebe
Anlage 8 (zu § 18) Kennzeichnungsmethoden
Anlage 9 (zu § 22 Abs. 1, 3 und 4, §§ 23a, 24a Abs. 1, §§ 26 und § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 Satz 1) Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 9a (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4) Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
Anlage 9b (zu § 25 Abs. 1 und 3) Verbot der Einfuhr von Tieren auf Grund des Unionsrechts
Anlage 10 (zu § 25 Abs. 2 und 3) Besondere Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Tieren und Waren auf Grund des Unionsrechts
Anlage 10a (zu § 29 Abs. 1) Durchführung der Dokumentenprüfung bei Tieren
Anlage 11 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren
Anlage 12 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Waren
Anlage 13 (zu § 37 Abs. 1 Satz 2) Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist


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