Bergverordnung für das Gebiet der Küstengewässer und des Festlandsockels (Offshore-Bergverordnung - OffshoreBergV)

Artikel 1 V. v. 03.08.2016 BGBl. I S. 1866 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 12 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
Geltung ab 05.08.2016; FNA: 750-15-12 Bergbau
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Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1 Einleitung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmung
Abschnitt 2 Maßnahmen zum Schutz des Meeres und des Meeresgrundes
§ 3 Grundsätzliche Anforderungen
§ 4 Abwasser, Abfall
§ 5 Bohrspülung, Bohrklein
§ 6 Entledigung und Bergung von Gegenständen
§ 7 Sonstige Vorsorge- und Schutzmaßnahmen
§ 8 Verfüllen nicht mehr genutzter Bohrungen
§ 9 Maßnahmen bei der Gewinnung von Lockersedimenten
Abschnitt 3 Maßnahmen zur Sicherheit des Schiffs- und Luftverkehrs und von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur
§ 10 Schifffahrtszeichen, Kennzeichnung für Luftfahrt, Anzeigepflicht
§ 11 Verbot der Beeinträchtigung von Schifffahrtszeichen
§ 12 Schiffe im Nahbereich
§ 13 Sicherheitszonen
§ 14 Sicherung des Hubschrauberverkehrs
§ 15 Schutz von Unterwasser-Leitungsinfrastruktur
Abschnitt 4 Eignungsuntersuchungen; Arbeitsschutz
§ 16 Eignungsuntersuchungen, Verbot der Beschäftigung Minderjähriger
§ 17 Arbeitsschutz, Betriebsaufsicht und Pflichten der Beschäftigten
§ 18 Vorkehrungen zur Ersten Hilfe
§ 19 Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
§ 20 Sprachliche Verständigung
§ 21 Wetterschutzkleidung
§ 22 Unterkünfte, sanitäre Einrichtungen
§ 23 Allgemeine Anforderungen an Taucherarbeiten
§ 24 Durchführung von Taucherarbeiten
§ 25 Plan für Unterwasserarbeiten und Dokumentation von Taucherarbeiten
§ 26 Brand-, Explosions- und Gasschutz
§ 27 Ablegestationen und Sammelpunkte
§ 28 Umgang mit brennbaren und wassergefährdenden Stoffen
§ 29 Umgang mit Sprengstoffen und Zündmitteln
§ 30 Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schutz vor ionisierender Strahlung
Abschnitt 5 Bohrungen
§ 31 Niederbringen von Bohrungen
§ 32 Überwachung des Bohrlochverlaufs und Berichtspflicht
§ 33 Bohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas
§ 34 Hilfsbohrungen
§ 35 Verhütung und Bekämpfung von Ausbrüchen
§ 36 Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen für die Sicherheit
Abschnitt 6 Sonstige Pflichten
§ 37 Betriebsanweisungen
§ 38 Bereithaltungs- und Aufbewahrungspflichten für Unterlagen
§ 39 Anzeige von besonderen Ereignissen und Unfällen
Kapitel 2 Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten
Abschnitt 1 Anforderungen an das Risikomanagement und den Betriebsplan; unabhängige Überprüfung
§ 40 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement
§ 41 Prüfung der Leistungsfähigkeit; Nachweispflicht
§ 42 Anforderungen an den Betriebsplan
§ 43 Bericht über ernste Gefahren
§ 44 Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle
§ 45 Sicherheits- und Umweltmanagementsystem
§ 46 Systeme zur unabhängigen Überprüfung
§ 47 Durchführung der unabhängigen Überprüfung
§ 48 Interner Notfalleinsatzplan
§ 49 Mitteilung und Berichte über Bohrungsarbeiten
§ 50 Mitteilung über den kombinierten Betrieb
§ 51 Mitteilung über die Standortverlegung
§ 52 Rohrleitungen
Abschnitt 2 Anforderungen an Plattformen; Notfallmaßnahmen
§ 53 Genehmigung von Plattformen
§ 54 Positionierung von Plattformen auf See
§ 55 Sprech- und Sprechfunkverbindungen
§ 56 Melde- und Schutzsysteme
§ 57 Rettungsmittel
§ 58 Notfallübungen
§ 59 Notfallmaßnahmen
Abschnitt 3 Sonstige Berichts- und Handlungspflichten
§ 60 Leitfäden
§ 61 Vertrauliche Meldung
§ 62 Informationsaustausch zwischen Unternehmer und Behörden
§ 63 Beförderungspflicht
§ 64 Bericht über Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten außerhalb der Europäischen Union
Abschnitt 4 Pflichten der Behörden
§ 65 Externe Notfalleinsatzpläne und Notfallvorsorge
§ 66 Untersuchungen bei und nach einem schweren Unfall
§ 67 Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, Meldepflichten
Kapitel 3 Schlussvorschriften
§ 68 Übertragung der Pflichten
§ 69 Untergrundspeicherung
§ 70 Ausnahmebewilligungen
§ 71 Ordnungswidrigkeiten
§ 72 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 43 Absatz 1 und 2, § 44 Absatz 2, § 45 Absatz 1 und 2, § 46 Absatz 2, § 48 Absatz 1 und 2, § 49 Absatz 1, § 50 Absatz 1, § 51 Absatz 1 und § 53 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Unterlagen für den Betriebsplan und die Genehmigung von Plattformen
Anlage 2 (zu § 49 Absatz 3) Informationen in den Berichten über Bohrungsarbeiten
Anlage 3 (zu den §§ 44, 45) Vorkehrungen des Unternehmers zur Verhütung schwerer Unfälle
Anlage 4 (zu § 60 Absatz 1) Prioritäten für Entwicklung von Leitfäden nach § 60
Anlage 5 (zu § 65 Absatz 1) Informationen in den externen Notfalleinsatzplänen
Anlage 6 (zu § 65 Absatz 5) Verzeichnis über Notfallgerätschaften und -vorkehrungen
Anlage 7 (zu § 62 Absatz 1 und § 67 Absatz 1) Informationsaustausch und Jahresbericht


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