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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
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direkten Nachfolgeregelung
Branntweinsteuerverordnung (BrStV)
V. v. 21.01.1994
BGBl. I S. 104
; aufgehoben durch
Artikel 9
Abs. 4 Nr. 2 V. v. 05.10.2009
BGBl. I S. 3262
Geltung ab 29.01.1994; FNA: 612-7-10
Verbrauchsteuern und Monopole
3 weitere Fassungen
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wird in 6 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
Zu § 130 des Gesetzes
§ 1 Brennwein
Zu § 131 Abs 1, § 137 Abs. 4 des Gesetzes
§ 2 Feststellung der Alkoholmenge
Zu den §§ 134, 135, 137, 149 des Gesetzes
§ 3 Offenes Branntweinlager
§ 4 Verschlusslager
§ 5 Einrichtung des Branntweinlagers
§ 6 Lagergefäße
§ 7 Antrag auf Erlaubnis
§ 8 Erteilung der Erlaubnis
§ 9 Leistung der Branntweinlagersicherheit
§ 10 Änderung von Verhältnissen
§ 11 Einlagerung, Auslagerung bei Verschlußlagern
§ 12 Aufnahme von Abfindungsbranntwein
§ 13 Belegheft, Buchführung
§ 14 Aufnahme von Rückwaren und anderen Waren
§ 15 Proben
§ 16 Steueranmeldung
§ 17 Bestandsaufnahme im Branntweinlager
§ 18 Fehlmengen durch Schwund
§ 19 Untergang, Vernichtung
§ 20 Vergällter Lagerbranntwein, Branntwein aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen
§ 21 Einstellung und Ruhen des Betriebes
§ 22 Anderweitige Nutzung des Branntweinlagers
§ 23 Erlöschen, Fortbestand der Erlaubnis
Zu den §§ 132, 135, 139 des Gesetzes
§ 24 Allgemeine Verwendungserlaubnis
§ 25 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
§ 26 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis, Erlaubnisschein
§ 27 Belegheft, Buchführung
§ 28 Lagerung, Bestandsaufnahme
§ 29 Abweichende Verwendung
§ 30 Vergällung
§ 31 Steuerfreiheit für branntweinhaltige Waren aus vergällten Erzeugnissen
§ 32 Vollständig vergällter Branntwein
§ 33 Erlaubnis nach § 139 Abs. 3 des Gesetzes, Buchführung
§ 34 Steuerverfahren
§ 35 Besteuerung bei zweckwidriger Abgabe oder Verwendung
Zu § 140 des Gesetzes
§ 36 Versand unter Steueraussetzung im Steuergebiet
§ 37 Versand im Steuergebiet im Anschluß an die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
§ 38 Versand unter Steueraussetzung im Steuergebiet in besonderen Fällen
Zu § 141 des Gesetzes
§ 39 Innergemeinschaftliches Steuerversandverfahren
§ 40 Leistung der Versandsicherheit
§ 41 Berechtigter Empfänger
§ 41a Rücksendung unversteuerter Erzeugnisse durch den berechtigten Empfänger
§ 42 Beauftragter
Zu den §§ 141, 142 des Gesetzes
§ 43 Ausfuhr von Erzeugnissen unter Steueraussetzung
Zu § 143 des Gesetzes
§ 44 Unregelmäßigkeiten im Verkehr unter Steueraussetzung
Zu § 144 des Gesetzes
§ 45 Verbringen aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten
Zu § 145 des Gesetzes
§ 45a Verbringen zu privaten Zwecken
Zu § 146 des Gesetzes
§ 46 Versandhandel, Beauftragter
Zu § 147 des Gesetzes
§ 47 Erzeugnisse aus Drittländern
Zu § 148 des Gesetzes
§ 48 Verbringen von Erzeugnissen des freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten, Steuerentlastung
Zu § 150 Nr. 3 des Gesetzes
§ 48a Transitverkehr mit Erzeugnissen des freien Verkehrs
§ 49 Anmeldung im Rahmen der Steueraufsicht
§ 50 Probenentnahme
Zu § 156 Abs. 1 der Abgabenordnung
§ 50a Kleinbetragsregelung
Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
§ 52 Inkrafttreten
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