- 1.
- In § 3 Absatz 4 Nummer 3, 4 und 5 werden jeweils die Wörter „gemäß § 2a des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 21a der Außenwirtschaftsverordnung" durch die Wörter „gemäß § 9 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung" ersetzt.
- 2.
- In § 22a Absatz 4 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 1 bis 3, 6 oder 7" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 oder Nummer 7" ersetzt.
- 3.
- § 22b wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- b)
- Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3.
- c)
- Im neuen Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „bis zu fünfhundert Euro" gestrichen.
- 1.
- In § 100a Absatz 2 Nummer 6 werden die Wörter „Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6" durch die Wörter „vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 443 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird vor der Angabe „§§ 51" das Wort „den" eingefügt und werden die Wörter „§ 34 Abs. 1 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes, wenn die Tat vorsätzlich begangen wird," ersetzt.
- 1.
- § 23a Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 vom 22. Juni 2000 oder nach § 5c oder § 5d der Außenwirtschaftsverordnung" durch die Wörter „der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009 oder entgegen einer Beschränkung oder Handlungspflicht nach § 4 Absatz 1 und § 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Nummer 1 werden die Wörter „der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 vom 22. Juni 2000 oder im Sinne von § 5c der Außenwirtschaftsverordnung" durch die Wörter „der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009" ersetzt.
- c)
- Nummer 1 Buchstabe c wird aufgehoben.
- d)
- In Nummer 4 wird das Wort „Indien," gestrichen.
- 2.
- In § 23c Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 34 Abs. 1 bis 6 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „von vorsätzlichen Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- § 23d wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung mit § 35 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 werden die Wörter „Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6, auch in Verbindung mit § 35 des Außenwirtschaftsgesetzes," durch die Wörter „vorsätzlichen Straftaten gemäß den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
-
- „3.
- Straftaten gegen Vorschriften über den Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 17 und 18 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes;".
- 1.
- In § 47j Absatz 5 werden nach der Angabe „§ 81 Absatz 2" die Wörter „Nummer 2 Buchstabe c und d," und nach der Angabe „Nummer 5a" die Angabe „und 5b" eingefügt.
- 2.
- In § 50c Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 6 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 81 Absatz 10 Nummer 1 wird nach den Wörtern „nach Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c" die Angabe „und d" eingefügt.
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 11 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 11 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 9 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In Nummer 1 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 2 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz 9 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- § 3 Absatz 2, § 18 Absatz 3 und § 27 Absatz 2 werden aufgehoben.
- 2.
- In § 6 Absatz 1 werden nach dem Wort „Bundesministerium" die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium)" eingefügt.
- 3.
- § 22 Absatz 3 wird aufgehoben.
- 4.
- § 28 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „§ 46 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 27 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Nummer 1 werden die Wörter „§ 46 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 27 Absatz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- c)
- In Nummer 3 werden die Wörter „§ 46 Abs. 3 Satz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 27 Absatz 4 Satz 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- d)
- In Nummer 4 werden die Wörter „§ 46 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 27 Absatz 4 Satz 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- e)
- In Nummer 5 werden die Wörter „§ 46 Abs. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 27 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 5.
- In § 33 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „sowie im Rahmen der ihm durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes übertragenen Zuständigkeiten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)" gestrichen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Marktorganisationsgesetzes in der vom 1. September 2013 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(2) In Artikel
1 treten die §§
4,
5 und
11 am Tag nach der Verkündung*) dieses Gesetzes in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juni 2013.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Dr. Philipp Rösler