Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz - EnFG)

Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 754-32 Energieversorgung
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Sorgfaltsmaßstab
Teil 2 Ermittlung der Finanzierungsbedarfe
§ 4 Ermittlung und Mitteilung der Finanzierungsbedarfe
§ 5 Beweislast
Teil 3 Ausgleich durch Zahlungen des Bundes
§ 6 Ausgleichsanspruch
§ 7 Abschlagszahlungen
§ 8 Ausgleich der Anschlussförderung der Güllekleinanlagen
§ 9 Öffentlich-rechtliche Verträge
Teil 4 Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus
§ 10 Ermittlung von Umlagen
§ 11 Veröffentlichung von Umlagen
§ 12 Erhebung von Umlagen
§ 13 Ausgleich von Finanzierungsbedarfen zwischen Verteilernetzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern
§ 14 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern
§ 15 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
§ 16 Abschlagszahlungen
§ 17 Forderungseinwände und Aufrechnung
§ 18 Rückforderung, Verzugszinsen
§ 19 Jahresendabrechnung
§ 20 Nachträgliche Korrekturen
Abschnitt 2 Erhebung von Umlagen in Sonderfällen
§ 21 Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie
§ 22 Umlageerhebung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
§ 23 Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen
§ 24 (weggefallen)
Abschnitt 3 Herstellung von Grünem Wasserstoff
§ 25 Umlagebefreiung bei der Herstellung von Grünem Wasserstoff
§ 26 Anforderungen an Grünen Wasserstoff
§ 27 Berichtspflicht
Abschnitt 4 Besondere Ausgleichsregelung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 28 Zweck des Abschnitts
§ 29 Antrag
Unterabschnitt 2 Stromkostenintensive Unternehmen
§ 30 Voraussetzungen der Begrenzung
§ 31 Umfang der Begrenzung
§ 32 Nachweisführung
§ 33 Nachweisführung auf Basis eines gewillkürten Rumpfgeschäftsjahres
§ 34 Selbständige Teile eines Unternehmens
§ 35 Begriffsbestimmungen des Unterabschnitts, Branchenzuordnung
Unterabschnitt 3 Herstellung von Wasserstoff
§ 36 Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen
Unterabschnitt 4 Verkehr
§ 37 Schienenbahnen
§ 38 Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr
§ 39 Landstromanlagen
Unterabschnitt 5 Verfahren
§ 40 Antragstellung und Entscheidungswirkung
§ 41 Übertragung von Begrenzungsbescheiden
§ 42 Rücknahme der Entscheidung
§ 43 Auskunfts- und Betretungsrecht, Datenabgleich
§ 44 Evaluierung, Weitergabe von Daten
Abschnitt 5 Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen
§ 45 Geringfügige Stromverbräuche Dritter
§ 46 Messung und Schätzung
Teil 5 Kontoführungs-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 1 Kontoführung und gesonderte Buchführung
§ 47 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Übertragungsnetzbetreiber
§ 48 Kontoführung und gesonderte Buchführung der Verteilernetzbetreiber
Abschnitt 2 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 49 Grundsatz
§ 50 Verteilernetzbetreiber
§ 51 Übertragungsnetzbetreiber
§ 52 Netznutzer
§ 53 Verstoß gegen Mitteilungspflichten
§ 54 Elektronische Übermittlung
§ 55 Testierung
§ 56 Beihilfetransparenzpflichten
§ 57 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 58 Behörden der Zollverwaltung
§ 59 Information der Bundesnetzagentur
§ 60 Vorausschau des EEG-Finanzierungsbedarfs
§ 61 Schätzungsbefugnis
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 62 Aufsicht durch die Bundesnetzagentur
§ 62a Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 63 Bußgeldvorschriften
Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
§ 64 Verordnungsermächtigung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
§ 65 Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 66 Allgemeine Übergangsbestimmungen
§ 67 Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung
§ 68 Beihilfevorbehalt
Anlage 1 (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs
Anlage 2 (zu § 31) Stromkosten- oder handelsintensive Branchen


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