- 1.
- In § 14a Satz 1, § 259 Absatz 1 Satz 1, § 378 Absatz 4 Satz 1 und § 387 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „und für Verbraucherschutz" gestrichen.
- 2.
- In § 388 Absatz 1 wird die Angabe „§ 125a" durch die Angabe „§ 125" ersetzt.
- 1.
- In § 707d Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „und für Verbraucherschutz" gestrichen.
- 2.
- In § 715a Satz 1 wird die Angabe „Satz 3" gestrichen.
- 1.
- In § 8 werden die Wörter „nichtrechtsfähigen Verein" durch die Wörter „Verein ohne Rechtspersönlichkeit" ersetzt.
- 2.
- In § 25 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 werden die Wörter „nichtrechtsfähige Vereine" durch die Wörter „Vereine ohne Rechtspersönlichkeit" ersetzt.
- 1.
- In § 11 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „nicht rechtsfähige Verein" durch die Wörter „Verein ohne Rechtspersönlichkeit" ersetzt.
- 2.
- In § 230 Absatz 2 werden die Wörter „nicht rechtsfähigen Verein" durch die Wörter „Verein ohne Rechtspersönlichkeit" ersetzt.
- 1.
- In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- 2.
- In § 15 Absatz 2 werden die Wörter „nicht rechtsfähigen Verein" durch die Wörter „Verein ohne Rechtspersönlichkeit" ersetzt.
- 1.
- In § 305 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Ersten Unterabschnitts" durch die Angabe „Zweiten Unterabschnitts" ersetzt.
- 2.
- In § 311 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 44" durch die Angabe „§§ 39e" ersetzt.
- 1.
- In § 2 Absatz 18 Nummer 2 und Absatz 19 wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaften" ersetzt.
- 2.
- § 5a wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „gegen natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften" durch die Wörter „gegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften" und werden die Wörter „dieser natürlichen oder juristischen Personen oder Personengesellschaften" durch die Wörter „dieser natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- bb)
- In den Nummern 1 und 2 wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- 3.
- In § 13 Absatz 2a Satz 1 wird das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähiger Personengesellschaften" ersetzt.
Artikel 36 KrZwMGEG Inkrafttreten ... vom 21. Dezember 2022 in Kraft. (3) Die Artikel 20, 21, 22, 23, 25, 27, 28, 29, 31, 32, 34 Absatz 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und Artikel 35 treten am 1. Januar 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 24, 26 und 33 treten ...
Bekanntmachung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
B. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 69
Bekanntmachung RLUmsBek ... der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 34 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411 ) geändert worden ist, 7. die §§ 22, 23, 33 und 48 des Gesetzes ...
Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12