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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl
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Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.04.2009 BGBl. I S. 818; Geltung ab 01.08.2004
FNA: 453-22; 4 Zivilrecht und Strafrecht 45 Strafrecht 453 Einzelne strafrechtliche Nebengesetze
Änderungen / Synopse
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35 Gesetze verweisen aus 57 Artikeln auf Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Abschnitt 1 Zweck
§ 1 Zweck des Gesetzes
Abschnitt 2 Prüfungen
§ 2 Prüfungsaufgaben
§ 2a Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren
§ 3 Befugnisse bei der Prüfung von Personen
§ 4 Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen
§ 5 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 6 Unterrichtung und Zusammenarbeit von Behörden
§ 7 Auskunftsansprüche bei anonymen Werbemaßnahmen
Abschnitt 3 Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen
§ 10 Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen
§ 11 Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang
Abschnitt 4 Ermittlungen
§ 12 Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren
§ 14 Ermittlungsbefugnisse
Abschnitt 5 Datenschutz
§ 15 Allgemeines
§ 16 Zentrale Datenbank
§ 17 Auskunft an Behörden der Zollverwaltung, an die Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder, an die Finanzbehörden und an die Staatsanwaltschaften
§ 18 Auskunft an die betroffene Person
§ 19 Löschung
Abschnitt 6 Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
§ 20 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen
§ 21 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
§ 22 Verwaltungsverfahren
§ 23 Rechtsweg
URL: http://www.buzer.de/gesetz/5868/index.htm