Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben

Gesetz zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG)

G. v. 12.02.1969 BGBl. I S. 105; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1323
Geltung ab 01.01.1969; FNA: 653-5 Schuldenablösung
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Erster Abschnitt Grundsätze und Begriffsbestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Reparationsschäden
§ 3 Restitutionsschäden
§ 4 Zerstörungsschäden
§ 5 Rückerstattungsschäden
§ 6 Wegnahme
§ 7 Aufwand zur Schadensabwendung
§ 8 Unmittelbar Geschädigter
§ 9 Schäden im Falle von Beteiligungsverhältnissen
§ 10 Nicht berührte Ansprüche
Zweiter Abschnitt Voraussetzungen der Entschädigung
§ 11 Entschädigungsfähige Schäden
§ 12 Schadensgebiete und Arten der Wirtschaftsgüter
§ 13 Persönliche Merkmale
§ 14 In anderen Gesetzen geregelte Schäden
§ 15 Nicht entschädigungsfähige Schäden
§ 16 Nichtberücksichtigung von Schäden, Rückerstattungsfälle
Dritter Abschnitt Schadensberechnung
§ 17 Allgemeines
§ 18 Grundlage der Schadensberechnung
§ 19 Berechnung von Schäden an Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens und des Betriebsvermögens sowie an Gewerbeberechtigungen
§ 20 Berechnung von Schäden an Gegenständen der Berufsausübung
§ 21 Berechnung von Schäden an Ansprüchen
§ 22 Berechnung von Schäden an Anteilsrechten
§ 23 Berechnung von Schäden an Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und Erfindungen
§ 24 Besonderheiten der Schadensberechnung bei Rückerstattungsschäden
§ 25 Schadensberechnung bei Zusammentreffen von Schäden im Sinne dieses Gesetzes mit Schäden im Sinne des Feststellungsgesetzes
§ 26 Berechnung von Schäden an Vermögenswerten in fremder Währung
§ 27 Berechnung von Teilschäden
§ 28 Schadensausgleich
§ 29 Schadensberechnung bei Ersatzleistungen sowie bei Leistungen zur Erfüllung einer Rückgriffsverpflichtung oder zur Abwendung eines Schadens
§ 30 Berücksichtigung früherer Vermögenserklärungen
Vierter Abschnitt Entschädigung
§ 31 Allgemeines
§ 32 Zusammenfassung der Schäden
§ 33 Schadensgruppen und Grundbeträge
§ 34 Erhöhung des Grundbetrags
§ 35 Kürzung des Grundbetrags
§ 36 Sparerzuschlag
§ 36a Besonderheiten der Grundbetragsberechnung beim Zusammentreffen mit Zonenschäden im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes
§ 37 Zuerkennung des Anspruchs auf Entschädigung
§ 38 Voraussetzungen für die Zuerkennung des Anspruchs auf Entschädigung
§ 39 Auszahlungsbetrag
§ 40 Behandlung von Vorausleistungen
§ 41 Erfüllung
§ 42 Übertragbarkeit
Fünfter Abschnitt Sonstige Leistungen
§ 43 Allgemeines
§ 44 Kriegsschadenrente
§ 45 Aufbaudarlehen und sonstige Hilfen
§ 46 Familiengesellschaften
Sechster Abschnitt Organisation und Verfahren
§ 47 Organisation
§ 48 (weggefallen)
§ 49 Anwendung der Vorschriften des Feststellungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes
§ 50 Gesonderte Feststellung
§ 51 Antrag
§ 52 (weggefallen)
§ 53 Antragsfrist
§ 54 Örtliche Zuständigkeit
Siebenter Abschnitt Sonstige Vorschriften
§ 55 Rechtskräftig abgeschlossene und anhängige Gerichtsverfahren
§ 55a Verjährung
§ 56 Haushaltsrechtliche Vorschriften
§ 57 Maßnahmen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz
§ 58 Sondervorschriften für das Land Berlin
§ 59 Sondervorschriften für das Saarland
§ 60 Verhältnis zu völkerrechtlichen Verträgen und ausländischen Maßnahmen
§§ 61 bis 70 (Änderungsvorschriften)
§ 71 Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 72 Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
§ 73 Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
§ 74 Inkrafttreten


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