- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 83b gestrichen.
- 2.
- § 83b wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 86 wie folgt gefasst:
„§ 86 (weggefallen)".
- 2.
- § 86 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 55 wie folgt gefasst:
„§ 55 (weggefallen)".
- 2.
- § 55 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 73 wie folgt gefasst:
„§ 73 (weggefallen)".
- 2.
- § 73 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31 gestrichen.
- 2.
- § 31 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 gestrichen.
- 2.
- § 9 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Überschrift werden das Semikolon und die Wörter „Verkündung von Rechtsverordnungen" gestrichen.
- 2.
- Absatz 3 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 44 wie folgt gefasst:
„§ 44 (weggefallen)".
- 2.
- § 44 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:
„§ 29 (weggefallen)".
- 2.
- § 29 wird aufgehoben.
- 1.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 7 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 15 Absatz 6" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt.
- b)
- In Absatz 8 Satz 2 wird die Angabe „§ 15 Absatz 6" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt.
- 2.
- In § 14 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a bis f wird jeweils die Angabe „§ 15 Absatz 6" durch die Angabe „§ 15 Absatz 5" ersetzt.
- 3.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 5 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 6 wird Absatz 5.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 73 wie folgt gefasst:
„§ 73 (weggefallen)".
- 2.
- § 73 wird aufgehoben.
- 3.
- § 74 Absatz 14 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:
„§ 29 (weggefallen)".
- 2.
- § 29 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst:
„§ 40 (weggefallen)".
- 2.
- § 40 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 57 wie folgt gefasst:
„§ 57 (weggefallen)".
- 2.
- § 57 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst:
„§ 29 (weggefallen)".
- 2.
- § 29 wird aufgehoben.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 151 wie folgt gefasst:
„§ 151 (weggefallen)".
- 2.
- § 151 wird aufgehoben.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister der Justiz
Marco Buschmann