Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.07.1985; FNA: 7610-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
§ 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 2 Ausnahmen
§ 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
§ 2b Rechtsform
§ 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
§ 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 3 Verbotene Geschäfte
§ 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§ 6 Aufgaben
§ 6a Besondere Aufgaben
§ 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
§ 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
§ 6d Eigenmittelempfehlung
§ 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
§ 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
§ 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
§ 7c (aufgehoben)
§ 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
§ 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§ 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
§ 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
§ 8d (aufgehoben)
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
§ 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
§ 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
1. Eigenmittel und Liquidität
§ 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
§ 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
§ 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
§ 10c Kapitalerhaltungspuffer
§ 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
§ 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
§ 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute
§ 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
§ 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
§ 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung
§ 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
§ 11 Liquidität
§ 12 Potentiell systemrelevante Institute
§ 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
2. Kreditgeschäft
§ 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung
§ 13a (aufgehoben)
§ 13b (aufgehoben)
§ 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
§ 13d (aufgehoben)
§ 14 Millionenkredite
§ 15 Organkredite
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Haftungsbestimmung
§ 18 Kreditunterlagen
§ 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
§ 18b (aufgehoben)
§ 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
§ 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
§ 20a (aufgehoben)
§ 20b (aufgehoben)
§ 20c (aufgehoben)
§ 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
§ 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
2a. Refinanzierungsregister
§ 22a Registerführendes Unternehmen
§ 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
§ 22c Refinanzierungsmittler
§ 22d Refinanzierungsregister
§ 22e Bestellung des Verwalters
§ 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
§ 22g Aufgaben des Verwalters
§ 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
§ 22i Vergütung des Verwalters
§ 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
§ 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
§ 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
§ 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters
§ 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
3. Kundenrechte
§ 22p (aufgehoben)
4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
§ 23 Werbung
§ 23a Sicherungseinrichtung
5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften
§ 24 Anzeigen
§ 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
§ 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
§ 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
§ 25c Geschäftsleiter
§ 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
§ 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern
§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
5a. Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
§ 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25h Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
§ 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
§ 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten
§ 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
§ 25m Verbotene Geschäfte
§ 25n (aufgehoben)
5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
§ 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
5c. Offenlegung
§ 26a Offenlegung durch die Institute
5d. Besondere Pflichten bei Kryptoverwahrung
§ 26 Vermögenstrennung
6. Prüfung und Prüferbestellung
§ 27 (aufgehoben)
§ 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
§ 29 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
7. Befreiungen
§ 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
§ 32 Erlaubnis
§ 33 Versagung der Erlaubnis
§ 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
§ 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
§ 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
§ 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
§ 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte
§ 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
2. Bezeichnungsschutz
§ 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
§ 40 Bezeichnung "Sparkasse"
§ 41 Ausnahmen
§ 42 Entscheidung der Bundesanstalt
§ 43 Registervorschriften
3. Auskünfte und Prüfungen
§ 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen
§ 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
§ 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
§ 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
4. Maßnahmen in besonderen Fällen
§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§ 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 45c Sonderbeauftragter
§ 46 Maßnahmen bei Gefahr
§ 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings
§ 46b Insolvenzantrag
§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§ 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
§ 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
§ 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
§ 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
§ 46i Zuordnung verwahrter Kryptowerte; Kosten der Aussonderung
§ 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
§§ 47a bis 47j (aufgehoben)
§ 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402
4a. Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
§§ 48a bis 48s (aufgehoben)
§ 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken
§ 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
§ 49 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 50 (weggefallen)
§ 51 Umlage und Kosten
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
§ 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
§ 52 Sonderaufsicht
§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
§ 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
§ 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
§ 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
§ 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
Sechster Abschnitt Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
1. Zentrale Gegenparteien
§ 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 53f Aufsichtskollegien
§ 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
§ 53h Liquidität
§ 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
§ 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
§ 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 53m Inhalt des Zulassungsantrags
§ 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
2. Zentralverwahrer
§ 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
§ 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
§ 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
Abschnitt 6a DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
§ 53r Zuständigkeit
§ 53s Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32
§ 53t DLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme
§ 53u Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
§ 53v Betreiber organisierter Märkte
Siebenter Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
§ 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
§ 54a Strafvorschriften
§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
§ 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
§ 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
§ 56 Bußgeldvorschriften
§ 57 Bußgeldvorschriften
§ 58 (weggefallen)
§ 59 Geldbußen gegen Unternehmen
§ 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402
§ 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
§ 62 Überleitungsbestimmungen
§ 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
§ 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
§ 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz
§ 64b Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d
§ 64c (aufgehoben)
§ 64d (aufgehoben)
§ 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
§ 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
§ 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
§ 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
§ 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
§ 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts
§ 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
§ 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
§ 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
§ 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
§ 64s (aufgehoben)
§ 64u (aufgehoben)
§ 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
§ 64w (aufgehoben)
§ 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz
§ 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
§ 64t (aufgehoben)
§ 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
Anhang I Informationsbogen für den Einleger


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