Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz - BattDG)

Artikel 1 G. v. 30.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 233
Geltung ab 07.10.2025; FNA: 2129-74 Umweltschutz
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 3 Ergänzende Begriffsbestimmungen
Teil 2 Bewirtschaftung von Altbatterien
Kapitel 1 Vertrieb von Batterien
§ 4 Verkehrsverbote
§ 5 Registrierung der Hersteller
Kapitel 2 Rücknahme von Altbatterien
Abschnitt 1 Pflichten des Endnutzers
§ 6 Pflichten des Endnutzers
Abschnitt 2 Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 7 Pflichten der Hersteller
§ 8 Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 9 Sicherheitsleistung
§ 10 Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beitragsbemessung
§ 11 Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 12 Wegfall einer Organisation für Herstellerverantwortung
Abschnitt 3 Rücknahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien
§ 13 Sammelziele
§ 14 Rücknahmepflichten der Händler
§ 15 Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 16 Mitwirkung von freiwilligen Sammelstellen
§ 17 Überlassungspflichten Dritter
Abschnitt 4 Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien
§ 18 Rücknahmepflichten der Händler
§ 19 Pfandpflicht für Starterbatterien
§ 20 Mitwirkung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
§ 21 Überlassungspflichten Dritter
§ 22 Meldung zur Zuweisung an Organisationen für Herstellerverantwortung
Kapitel 3 Behandlungspflichten
§ 23 Behandlung und Beseitigung
Kapitel 4 Informationspflichten
§ 24 Informationspflichten der Händler
§ 25 Informationspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
Kapitel 5 Mitteilungspflichten
§ 26 Mitteilungspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 27 Mitteilungspflichten ausgewählter Abfallbewirtschafter
§ 28 Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
§ 29 Mitteilungspflichten von Abfallbewirtschaftern, die Altbatterien behandeln, und Recyclingbetreibern
Kapitel 6 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden
Abschnitt 1 Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 30 Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 31 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung
§ 32 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 33 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 34 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
Abschnitt 2 Altbatteriekommission
§ 35 Einrichtung, Aufgaben und Verfahren
§ 36 Besetzung und Benennung
Abschnitt 3 Beleihung
§ 37 Ermächtigung zur Beleihung
§ 38 Aufsicht über die Beliehene
§ 39 Beendigung der Beleihung
Kapitel 7 Beauftragung Dritter, Vollzug
§ 40 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
§ 41 Vollzug
Teil 3 Beteiligung von Bundesbehörden an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe
§ 42 Beteiligung der Bundesbehörden an Beschränkungsverfahren für Stoffe
Teil 4 Konformitätsbewertung
Kapitel 1 Bestimmungen über die notifizierende Behörde
§ 43 Notifizierende Behörde
§ 44 Aufgaben der notifizierenden Behörde
§ 45 Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle
Kapitel 2 Notifizierungsverfahren
§ 46 Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis
§ 47 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
§ 48 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
Kapitel 3 Überwachung
§ 49 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie
§ 50 Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 51 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Batterie
Teil 5 Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
§ 52 Zuständige Behörde für die Durchführung von Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 53 Aufgaben der zuständigen Behörde und Eingriffsbefugnisse
§ 54 Tätigwerden der zuständigen Behörde
§ 55 Datenübermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 56 Auskunftspflichten
§ 57 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 58 Zwangsgeld
Teil 6 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 59 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Teil 7 Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62 Einziehung
§ 63 Geändertes Unionsrecht
§ 64 Übergangsvorschriften


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