Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2017 aufgehoben
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 12 der Patentanwaltsordnung und Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung - PatAnwAPO)

neugefasst durch B. v. 08.12.1977 BGBl. I S. 2491; aufgehoben durch § 80 V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 424-5-2 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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Erster Teil Die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (§ 7 der Patentanwaltsordnung)
Erster Abschnitt Zulassung zur Ausbildung
§ 1 Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung
§ 2 Zulassungsgesuch
§ 3 Entscheidung über die Zulassung
§ 4 Widerruf der Zulassung zur Ausbildung
§ 5 Ausscheiden aus der Ausbildung
Zweiter Abschnitt Die Ausbildung
1. Allgemeines
§ 6 Ziel der Ausbildung
§ 7 Ausbildungsgang
§ 8 Beurteilungen
§ 9 Anrechnung von Urlaub und Krankheit
2. Die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder bei einem Patentassessor
§ 10 Persönliche Voraussetzungen der Ausbildungsbefugnis, Aufsicht über ausbildende Patentassessoren
§ 11 Entziehung der Ausbildungsbefugnis
§ 12 Pflichten des Ausbilders
§ 13 Folgen des Verlustes der Ausbildungsbefugnis
§ 14 Beginn und Ende der Ausbildung
§ 15 Wechsel des Ausbilders
§ 16 Inhalt der Ausbildung
§ 17 (weggefallen)
§ 18 Ausbildung außerhalb des Geltungsbereichs der Patentanwaltsordnung
§ 19 Arbeitsgemeinschaften
§ 19a Ausbildung beim Gericht für Patentstreitsachen
2a. Die Ausbildung im allgemeinen Recht an einer Universität
§ 19b Ausbildung im allgemeinen Recht an einer Universität
3. Die Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt und Patentgericht
§ 20 Antrag auf Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt und Patentgericht
§ 20a Bearbeitung von Vorgängen
§ 21 Verschwiegenheitspflicht
§ 21a Fernbleiben von der Ausbildung
§ 21b Urlaub
§ 21c Nebentätigkeit
§ 22 Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt
§ 23 Ausbildung beim Patentgericht
§ 24 Arbeitsgemeinschaften
§ 25 (weggefallen)
Zweiter Teil Die Prüfung (§ 8 der Patentanwaltsordnung)
Erster Abschnitt Allgemeines
§ 26 Prüfungskommission
§ 27 Zulassung zur Prüfung
§ 28 Rücktritt von der Prüfung
§ 29 Prüfungsausschuß
§ 30 Prüfungsgebühr
§ 31 Die Prüfung im allgemeinen
§ 32 Entscheidungen über die Prüfungsleistungen
§ 33 Prüfungsnoten
Zweiter Abschnitt Der Prüfungsgang
§ 34 Aufsichtsarbeiten
§ 35 Bewertung der Aufsichtsarbeiten
§ 36 Mündliche Prüfung
§ 37 Schlußberatung
§ 38 Gesamtergebnis
§ 39 Wiederholung der Prüfung
Dritter Abschnitt Die erleichterte Zulassung zur Prüfung
§ 40 Erleichterte Zulassung zur Prüfung
§§ 41 bis 43 (weggefallen)
Dritter Teil Die Sicherung des Unterhalts der Bewerber
§ 43a Unterhaltsbeihilfe
§ 43b Entstehen und Erlöschen des Anspruchs auf Unterhaltsbeihilfe
§ 43c Höhe der Unterhaltsbeihilfe
§ 43d Zahlungsweise
§ 43e Anrechenbares Einkommen
§ 43f Vermögensanrechnung
§ 43g Änderung maßgeblicher Umstände
§ 43h Darlehensbedingungen
§ 43i Freistellung von der Rückzahlung des Darlehens
§ 43j Verfügungen über die Unterhaltsbeihilfe
§ 43k Rückforderungen
§ 43l Zuständigkeit des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts
Vierter Teil Prüfung nach § 1 des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
§ 44 Zulassung zur Eignungsprüfung
§ 44a Prüfungsausschuß
§ 44b Prüfungsgebühr
§ 44c Nichtöffentlichkeit der Eignungsprüfung
§ 44d Rücktritt von der Eignungsprüfung
§ 44e Gang der Eignungsprüfung
§ 44f Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 44g Wiederholung der Eignungsprüfung
Fünfter Teil (weggefallen)
§ 45 (weggefallen)
§ 46 (weggefallen)
§ 47 (weggefallen)


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