Teil 2 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Teil 2 Befähigungen
Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung
§ 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
§ 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
§ 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
§ 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
§ 13 Amtlicher Berechtigungsschein
§ 14 Befreiungsmöglichkeiten
§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
§ 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
§ 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
§ 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
§ 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
Kapitel 2 Erwerb von Befähigungszeugnissen
Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
§ 20 Medizinische Tauglichkeit
§ 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
§ 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
§ 25 Fahrzeit
§ 26 Nachweis der Fahrzeiten
§ 27 Anerkennung von Fahrzeit
§ 28 Schifferdienstbuch
Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
§ 29 Decksleute
§ 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
§ 31 Matrose und Matrosin
§ 32 Bootsleute
§ 33 Steuerleute
§ 34 Maschinenkundige
§ 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
§ 36 (aufgehoben)
Abschnitt 3 Führungsebene
§ 37 Erwerb des Unionspatentes
§ 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
§ 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
§ 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
§ 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
§ 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
§ 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
§ 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
§ 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
Abschnitt 5 Sicherheitspersonal
§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
§ 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 51 Atemschutzgerättragende Personen
§ 52 Durchführung der Prüfungen
Abschnitt 6 Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
§ 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
§ 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
Kapitel 3 Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung
Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
§ 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
§ 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
§ 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
§ 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
§ 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
§ 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
Abschnitt 2 Verfahren auf Führungsebene
Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung
§ 65 Durchführung der Prüfung
§ 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 67 Zulassung zur Prüfung
§ 68 Prüfungskommissionen
§ 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
§ 70 Befreiungen und Erleichterungen
§ 71 Nachteilsausgleich
§ 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
§ 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
§ 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
§ 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
§ 76 Prüfungsordnung
§ 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
§ 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
§ 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
§ 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
§ 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
§ 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
§ 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal
§ 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
§ 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren
§ 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
§ 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
§ 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
§ 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
§ 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
§ 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses


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