Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz (BMELVAnpV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des
BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetzes vom
9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934, 1945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Artikel 1 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
(2120-6-1)
In §
1 Nummer 1, 2, 4 und 5 der
BVL-Übertragungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Mai 2009 (BGBl. I S. 1220), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
2. März 2010 (BGBl. I S. 251) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.
Artikel 2 Änderung der Kosmetik-Verordnung
(2125-11)
Die
Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
23. November 2011 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- In Anlage 9 Nummer 1 Buchstabe g wird das Wort „Gemeinschaftsmarkt" durch das Wort „Binnenmarkt" ersetzt.
Artikel 3 Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
(2125-40-43)
In §
6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel in der Fassung der Bekanntmachung vom
22. Februar 2007 (BGBl. I S. 258), die durch Artikel
12 der Verordnung vom
8. August 2007 (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist, werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 4 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
(2125-40-44)
In §
6 Absatz 1 Nummer 4 der
Technische Hilfsstoff-Verordnung vom
8. November 1991 (BGBl. I S. 2100), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
28. März 2011 (BGBl. I S. 530) geändert worden ist, werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 5 Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
(2125-40-46)
Die
Bedarfsgegenständeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Dezember 1997 (BGBl. 1998 I S. 5), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
7. Februar 2011 (BGBl. I S. 226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 10 Absatz 2 Satz 2 werden im einleitenden Satzteil und in Nummer 1 jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- In § 10a Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 6 Änderung der Los-Kennzeichnungs-Verordnung
(2125-40-52)
In §
2 Nummer 6 Buchstabe a der
Los-Kennzeichnungs-Verordnung vom
23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022), die durch Artikel
13 der Verordnung vom
22. Februar 2006 (BGBl. I S. 444) geändert worden ist, werden die Wörter „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 7 Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
(2125-40-79)
In §
2 Absatz 1 der
Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom
14. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1730), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
29. September 2011 (BGBl. I S. 1996) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
Artikel 8 Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
(2125-40-92)
In §
5 Absatz 2 der
Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom
24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011), die durch Artikel
1 der Verordnung vom
17. Januar 2007 (BGBl. I S. 46) geändert worden ist, werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 9 Änderung der Lebensmittelspezialitätenverordnung
(2125-42-1)
Die
Lebensmittelspezialitätenverordnung vom
21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2428), die zuletzt durch Artikel
361 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 und 3 werden jeweils die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
- 3.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden
- aa)
- die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" und
- bb)
- die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen Union"
ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
- 4.
- In § 4 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.
Artikel 10 Änderung der Futtermittelverordnung
(7825-1-4)
Die
Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), die zuletzt durch Artikel
5 des Gesetzes vom
27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1608) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 16 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- In § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und § 30 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 werden jeweils nach dem Wort „EG-Zulassungsverordnung" die Wörter „oder EU-Zulassungsverordnung" eingefügt.
- 3.
- In § 35e Absatz 2 Nummer 1 werden nach den Wörtern „, den die Europäische Gemeinschaft" die Wörter „oder die Europäische Union" eingefügt.
- 4.
- In § 35f Absatz 2 Nummer 2 werden nach dem Wort „gemeinschaftsrechtlichen" die Wörter „oder den unionsrechtlichen" eingefügt.
Artikel 11 Änderung der Psittakose-Verordnung
(7831-1-41-4)
In §
2 Absatz 6 der
Psittakose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3531) werden die Wörter „des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 12 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit
(7831-1-49-1)
Die
Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3609) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „einer Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft, die" durch die Wörter „einem nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, der" ersetzt.
- 2.
- § 4 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Gilt ein Gebiet des Inlandes nach einem nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf Grund des Artikels 10 der
Richtlinie 64/432/EWG in der jeweils geltenden Fassung als frei von Aujeszkyscher Krankheit und hat das Bundesministerium diesen Rechtsakt im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dürfen in dieses Gebiet nur Schweine verbracht werden, die von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der sich ergibt, dass die Tiere den Bestimmungen des Rechtsaktes genügen."
Artikel 13 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
(7831-1-53-1)
Die
Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom
22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
6. April 2009 (BGBl. I S. 749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „einer Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft zu beachten, die" durch die Wörter „eines nicht unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union zu beachten, der" ersetzt.
- 2.
- In § 7 Absatz 1 werden die Wörter „Entscheidung der Europäischen Gemeinschaft bestätigt worden ist, die" durch die Wörter „einen nicht unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union bestätigt worden ist, der" ersetzt.
Artikel 14 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
(7831-1-53-3)
In der Bezeichnung der
EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. September 2008 (BGBl. I S. 1905), die zuletzt durch Artikel
6 der Verordnung vom
18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939) geändert worden ist, werden nach dem Wort „gemeinschaftsrechtlicher" die Wörter „und unionsrechtlicher" eingefügt.
Artikel 15 Änderung der Viehverkehrsverordnung
(7831-1-54-2)
Die
Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. März 2010 (BGBl. I S. 203) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 5 Satz 1, § 27 Absatz 3 Satz 1 und § 34 Absatz 3 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 2.
- In § 44a Absatz 3 wird das Wort „Kommission" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 16 Änderung der Geflügelpest-Verordnung
(7831-1-54-3)
Die
Geflügelpest-Verordnung vom
18. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2348), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Absatz 3 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Kommission)" durch die Wörter „Europäischen Kommission (Kommission)" ersetzt.
- 2.
- In § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 werden nach den Wörtern „Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 3.
- In § 59 Absatz 1 Nummer 6 werden nach dem Wort „Gemeinschaftsrecht" die Wörter „oder Unionsrecht" eingefügt.
- 4.
- In § 65 werden nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
Artikel 17 Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
(7831-1-54-6)
In §
36 der
Hühner-Salmonellen-Verordnung vom
6. April 2009 (BGBl. I S. 752), die durch Artikel
7 der Verordnung vom
18. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3939) geändert worden ist, werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
Artikel 18 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
Artikel 18 ändert mWv. 22. Dezember 2011
FlBeihV § 1(7847-11-4-27)
In §
1 der
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom
15. März 1978 (BGBl. I S. 411), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
4. Juli 2008 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
(7847-11-4-107)
In §
1 der
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker vom
11. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2937) werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 20 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern
(7847-11-6-5)
In §
1 Satz 2 der
Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern vom
9. März 1977 (BGBl. I S. 443), die zuletzt durch Artikel 67 des Gesetzes vom
2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, werden die Wörter „in den Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „in den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 21 Änderung der Bruteier-Kennzeichnungsverordnung
(7849-2-3-1)
In §
3 der
Bruteier-Kennzeichnungsverordnung vom
4. April 1973 (BGBl. I S. 273), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
25. Juli 2011 (BGBl. I S. 1706) geändert worden ist, werden die Wörter „Vorschriften des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 22 Änderung der Milcherzeugnisverordnung
(7842-2-5)
§
3 der
Milcherzeugnisverordnung vom
15. Juli 1970 (BGBl. I S. 1150), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2132) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2a Nummer 2 werden die Wörter „Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 23 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
(7847-11-1-5)
In §
1 Absatz 2 der
Magermilchpulverabsatz-Verordnung vom
30. Juli 1981 (BGBl. I S. 795), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
10. März 2009 (BGBl. I S. 491) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 24 Änderung der Magermilch-Beihilfenverordnung
(7847-11-4-24)
In §
1 der
Magermilch-Beihilfenverordnung vom
31. Mai 1977 (BGBl. I S. 792), die zuletzt durch Artikel
2 der Verordnung vom
10. März 2009 (BGBl. I S. 491) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 25 Änderung der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung
(7847-11-4-51)
In §
1 der
Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom
8. November 1985 (BGBl. I S. 2099), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
10. März 2009 (BGBl. I S. 491) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 26 Änderung der Kasein-Beihilfenverordnung
(7847-11-4-61)
In §
1 der
Kasein-Beihilfenverordnung vom
20. März 1989 (BGBl. I S. 508), die zuletzt durch Artikel
4 der Verordnung vom
10. März 2009 (BGBl. I S. 491) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 27 Änderung der Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung
(7847-11-9)
In §
1 der
Magermilchpulver-Verordnung - öffentliche Lagerhaltung vom
26. Juni 1978 (BGBl. I S. 908), die zuletzt durch Artikel
5 der Verordnung vom
10. März 2009 (BGBl. I S. 491) geändert worden ist, werden die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften" durch die Wörter „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 28 Änderung der Seefischereiverordnung
(793-12-3)
Die
Seefischereiverordnung vom
18. Juli 1989 (BGBl. I S. 1485), die zuletzt durch Artikel
4 der Verordnung vom
8. Mai 2008 (BGBl. I S. 801) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Für Zeiträume, für die zu erwarten ist, dass auf Grund des Fischereirechts der Europäischen Union die Seefischerei mengenmäßig beschränkt wird, für die die gemeinschaftsrechtliche oder unionsrechtliche Regelung jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, wird der Fang der in Anlage 1 zu dieser Verordnung bezeichneten Fischarten bis zum Inkrafttreten der gemeinschaftsrechtlichen oder unionsrechtlichen Regelung in Höhe der voraussichtlichen gemeinschaftsrechtlichen oder unionsrechtlichen Fangquoten mengenmäßig beschränkt."
- bb)
- In Satz 2 werden nach dem Wort „gemeinschaftsrechtlichen" die Wörter „oder unionsrechtlichen" eingefügt.
- b)
- Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „gemeinschaftlichen Fischereirecht" werden durch die Wörter „Fischereirecht der Europäischen Union" ersetzt.
- bb)
- Nach dem Wort „gemeinschaftsrechtlich" werden die Wörter „oder unionsrechtlich" eingefügt.
- 2.
- In § 3 Absatz 2 Satz 1, 1. Spiegelstrich werden die Wörter „gemeinschaftlichen Fischereirechts" jeweils durch die Wörter „Fischereirechts der Europäischen Union" ersetzt.
- 3.
- In § 3a Satz 1 und § 4 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „gemeinschaftlichen Fischereirecht" jeweils durch die Wörter „Fischereirecht der Europäischen Union" ersetzt.
- 4.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden nach dem Wort „gemeinschaftsrechtlichen" die Wörter „oder unionsrechtlichen" eingefügt.
Artikel 29 Änderung der Seefischerei-Bußgeldverordnung
(793-12-5)
In der Bezeichnung der
Seefischerei-Bußgeldverordnung vom
16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1355), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
8. Juli 2010 (BGBl. I S. 904) geändert worden ist, werden die Wörter „gemeinschaftlichen Fischereirechts" durch die Wörter „Fischereirechts der Europäischen Union" ersetzt.
Artikel 30 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 21. Dezember 2011.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse Aigner
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