Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELVBBG k.a.Abk.)

G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855 (Nr. 18); Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 80
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Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Artikel 2 Auflösung der Fünften Verordnung zur Änderung der Wein-Verordnung
Artikel 3 Auflösung der Zweiten Weinrechts-Änderungsverordnung
Artikel 3a Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Artikel 3b Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
Artikel 3c Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 4 Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung
Artikel 5 Aufhebung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom 25. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 95)
Artikel 7 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 8 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt
Artikel 10 Aufhebung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung
Artikel 11 Aufhebung des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft
Artikel 14 Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Landpachtverkehrsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Hopfengesetzes
Artikel 16a Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 16b Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Artikel 17 Aufhebung der Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie
Artikel 18 Aufhebung der Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften im kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich
Artikel 19 Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung
Artikel 20 Änderung der Tierschutzkommissions-Verordnung
Artikel 21 Änderung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen
Artikel 23 Aufhebung der Verordnung über die Feststellung der Marktpreise für Rinder und Kälber nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 14/64/EWG
Artikel 24 Aufhebung der Erstattungsverordnung Rindfleisch
Artikel 25 Aufhebung der Erstattungs-Verordnung Schweine/Eier/Geflügel
Artikel 26 Aufhebung der Verordnung über die Vorausfestsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl aus Drittländern
Artikel 27 Aufhebung der Dritten Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern
Artikel 28 Aufhebung der Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen
Artikel 29 Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Denaturierung von Zucker zu Futterzwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68
Artikel 30 Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1967/68
Artikel 31 Aufhebung der Verordnung für die Übergangsvergütung für Getreide im Wirtschaftsjahr 1968/69
Artikel 32 Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1969/70
Artikel 33 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse für die Erteilung von Vorausfestsetzungsbescheinigungen
Artikel 34 Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen
Artikel 35 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung
Artikel 36 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung
Artikel 37 Aufhebung der KRS-Behörde-Verordnung
Artikel 38 Aufhebung der Verordnung über die Zusammenstellung von Informationen hinsichtlich der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Tafelwein
Artikel 39 Aufhebung der Verordnung zur Anpassung von Zinsregelungen in Verordnungen zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen
Artikel 40 Änderung der Subventionsverordnung Zucker
Artikel 41 Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung
Artikel 42 Aufhebung der Öllein-Verordnung
Artikel 43 Aufhebung der Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung
Artikel 44 Änderung der Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl
Artikel 45 Aufhebung der Beitrittsausgleich-Verordnung
Artikel 46 Aufhebung der Verordnung über die Zahlung des Mindestankaufspreises und der Beihilfe bei der Destillation von Tafelwein gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 337/79
Artikel 47 Aufhebung der Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung
Artikel 48 Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten
Artikel 49 Aufhebung der Magermilch-Sonderbeihilfen-Verordnung
Artikel 50 Aufhebung der Verbrauchsbeihilfe-Olivenöl-Verordnung
Artikel 51 Aufhebung der Zweiten Rinder-Erzeugerbeihilfe-Verordnung
Artikel 52 Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels
Artikel 53 Aufhebung der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung
Artikel 54 Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93
Artikel 55 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen
Artikel 56 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors
Artikel 57 Aufhebung der Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette
Artikel 58 Aufhebung des Milchaufgabevergütungsgesetzes
Artikel 59 Aufhebung der Milchaufgabevergütungsverordnung
Artikel 60 Aufhebung der Landwirtschaftsförderungsverordnung
Artikel 61 Aufhebung des Flächenstilllegungsgesetzes 1991
Artikel 62 Aufhebung der Flächenstilllegungsverordnung 1991
Artikel 62a Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
Artikel 63 Aufhebung des Agrarstrukturerhebungsgesetzes
Artikel 64 Aufhebung der Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung
Artikel 65 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft
Artikel 66 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985
Artikel 67 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 1990 und 1991
Artikel 68 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1992
Artikel 69 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000
Artikel 70 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2001
Artikel 71 Aufhebung des Reichsjagdgesetzes
Artikel 72 Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung des Reichsjagdgesetzes
Artikel 73 Aufhebung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Molkereifachmann
Artikel 74 Änderung der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung
Artikel 75 Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung
Artikel 76 Aufhebung der Ersten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992
Artikel 77 Aufhebung der Zweiten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992
Artikel 78 Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1993 bis 1995
Artikel 79 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 79a Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 80 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat das nachstehende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Aufhebung des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet


Artikel 1 ändert mWv. 25. April 2006 PflSchMVerkG

(105-15)

Das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vom 13. Mai 1993 (BGBl. I S. 693), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vorn 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird aufgehoben.

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Artikel 2 Auflösung der Fünften Verordnung zur Änderung der Wein-Verordnung



(2125-5-1/1)

Die Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 3 und 4 der Fünften Verordnung zur Änderung der Wein-Verordnung vom 4. August 1983 (BGBl. I S. 1070) werden aufgehoben.

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Artikel 3 Auflösung der Zweiten Weinrechts-Änderungsverordnung



(2125-5-5)

Die Artikel 8 und Artikel 9 Abs. 2 und 3 der Zweiten Weinrechts-Änderungsverordnung vom 14. Januar 1977 (BGBl. I S. 117, 842) werden aufgehoben.

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Artikel 3a Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes


Artikel 3a wird in 10 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 LMBG § 5, § 14, § 16, § 20, § 21, § 22, § 32, § 36, § 17, § 35, § 40, § 44, § 49, § 50, § 52, § 53, § 58, § 60

(2125-40-1-2)

Das Vorläufige Tabakgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618), wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden

aa)
nach dem Wort „sind" der Doppelpunkt gestrichen,

bb)
die Gliederungsbezeichnung „2." gestrichen und

cc)
der Strichpunkt am Ende durch einen Punkt ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden

aa)
die Wörter „für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und

bb)
die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „ünd Technologie" ersetzt.

2.
In § 14 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 3, § 32 Abs. 3 und § 36 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie" ersetzt.

3.
In § 17 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

4.
In § 35 Satz 1 werden nach dem Wort „Tabakerzeugnissen" die Wörter „und Bedarfsgegenständen" eingefügt.

5.
§ 40 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 4 Nr. 1 und Absatz 5 werden jeweils das Wort „lebensmittelrechtlichen" durch die Wörter „für Erzeugnisse geltenden" ersetzt.

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „lebensmittelrechtlichen Anforderungen" durch die Wörter „Anforderungen nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen" ersetzt.

c)
In Absatz 7 wird das Wort „lebensmittelrechtlichen" gestrichen.

6.
In § 44 wird die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen.

7.
Die Überschrift „Neunter Abschnitt Ein- und Ausfuhr" wird gestrichen.

8.
§ 49 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Lebensmittel" durch das Wort „Tabakerzeugnisse" ersetzt.

9.
§ 50 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „der §§ 8, 24 oder 30" durch die Angabe „des § 30" ersetzt.

b)
Absatz 5 Satz 3 wird gestrichen.

c)
In Absatz 6 werden die Wörter „von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, oder" gestrichen.

10.
Die Überschrift „Zehnter Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten" wird gestrichen.

11.
§ 52 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 9 werden die Angabe „§ 17 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 17 Nr. 1", die Angabe „§ 17 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 17 Nr. 2" und das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 10 werden die Angabe „§ 17 Abs. 1 Nr. 5" durch die Angabe „§ 17 Nr. 5" und der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Die Nummer 12 wird aufgehoben.

12.
In § 53 Abs. 2 werden

a)
die bisherige Gliederungsbezeichnung „1." gestrichen,

b)
der Buchstabe c zu der neuen Nummer 1; in ihr wird das Wort „oder" am Ende gestrichen,

c)
der Buchstabe d zu der neuen Nummer 2; in ihr wird der Strichpunkt am Ende durch das Wort „, oder" ersetzt und

d)
der Buchstabe g zu der neuen Nummer 3; in ihr wird der Strichpunkt am Ende durch einen Punkt ersetzt.

13.
In § 58 Abs. 2 werden

a)
die Gliederungsbezeichnung „1." gestrichen,

b)
der Buchstabe a zu der neuen Nummer 1 und

c)
der Buchstabe b zu der neuen Nummer 2.

14.
In § 60 Nr. 2 wird die Angabe „§ 58 Abs. 2 Nr. 1" durch die Angabe „§ 58 Abs. 2" ersetzt.

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Artikel 3b Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs


Artikel 3b wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 LFGB § 4, § 7, § 9, § 13, § 14, § 15, § 16, § 28, § 29, § 31, § 32, § 33, § 34, § 35, § 36, § 37, § 38, § 39, § 47, § 58, § 59, § 60, § 63, § 67

(2125-44)

Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007) wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Abs. 3 werden

a)
die Wörter „für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" und

b)
die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie"

ersetzt.

2.
In § 7, § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 2, § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 3 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 29 Abs. 1 und 2, § 32 Abs. 1, § 33 Abs. 2, § 34 Satz 1, § 35, § 36 Satz 1, § 37 Abs. 1, § 47 Abs. 2 Satz 2, § 63 Abs. 2 Satz 1 und § 67 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie" ersetzt.

3.
§ 31 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, genannten Zwecke erforderlich ist,

1.
vorzuschreiben, dass Materialien oder Gegenstände als Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 nur so hergestellt werden dürfen, dass sie unter den üblichen oder vorhersehbaren Bedingungen ihrer Verwendung keine Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche in Mengen abgeben, die geeignet sind,

a)
die menschliche Gesundheit zu gefährden,

b)
die Zusammensetzung oder Geruch, Geschmack oder Aussehen der Lebensmittel zu beeinträchtigen,

2.
für bestimmte Stoffe in Bedarfsgegenständen festzulegen, ob und in welchen bestimmten Anteilen die Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen.

Materialien oder Gegenstände, die den Anforderungen des Satzes 1 Nr. 2 nicht entsprechen, dürfen nicht als Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 verwendet oder in den Verkehr gebracht werden."

4.
In § 38 Abs. 5 wird die Angabe „§ 40" durch die Angabe „§ 41" ersetzt.

5.
In § 39 Abs. 5 Satz 4 wird die Angabe „§ 71 Satz 2" durch die Angabe „§ 72 Satz 2" ersetzt.

6.
In § 58 Abs. 1 Nr. 18 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 Nr. 1," gestrichen.

7.
§ 59 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 15 wird die Angabe „§ 31 Abs. 1" durch die Angabe „§ 31 Abs. 1 oder 2 Satz 2" ersetzt.

b)
In Nummer 21 Buchstabe a wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 Nr. 2" durch die Angabe „§ 31 Abs. 2 Satz 1" ersetzt.

8.
In § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a werden

a)
die Angabe „§ 23 Nr. 8, 9" durch die Angabe „§ 23 Nr. 8, 9, 10" und

b)
die Angabe „§ 32 Abs. 1 Nr. 8" durch die Angabe „§ 32 Abs. 1 Nr. 8, auch in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Nr. 2,"

ersetzt.

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Artikel 3c Änderung des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht


Artikel 3c wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 LFÜG § 1

(2125-45)

In § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) werden die Wörter „für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

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Artikel 4 Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung



(2331-4)

Das Gesetz zur Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-4, veröffentlichten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. August 1980 (BGBl. I S. 1558), wird aufgehoben.

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Artikel 5 Aufhebung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern



(2331-7)

Das Gesetz über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-7, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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Artikel 6 Aufhebung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom 25. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 95)



(2331-7-1)

Die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom 25. März 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 95) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2331-7-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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Artikel 7 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank



(7624-1-1)

Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7624-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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Artikel 8 Auflösung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank



(7624-1-2)

Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7624-1-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2782) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt



(7624-2)

Das Gesetz über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt vom 18. Juli 1925 (RGBI. I S.145; BGBl. III 7624-2) wird aufgehoben.

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Artikel 10 Aufhebung des Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung



(7627-6)

Das Gesetz über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7627-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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Artikel 11 Aufhebung des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes



(780-2)

Das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 21 des Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2317), wird aufgehoben.

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Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Oktober 2006 BLEG § 1, § 2, § 13, § 14, § 15

(780-8)

Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018, 2019), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. März 2004 (BGBl. I S. 484), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 13 bis 15 wie folgt gefasst:

„§§ 13 bis 15 (weggefallen)".

2.
In § 1 Satz 3 werden die Wörter „vorbehaltlich des § 15 Abs. 2" gestrichen.

3.
In § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 werden die Wörter „nach den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EG Nr. L 160 S. 103)" durch die Wörter „nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. EU Nr. L 209 S. 1)" ersetzt.

4.
Die §§ 13 bis 15 werden aufgehoben.

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Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft


Artikel 13 ändert mWv. 25. April 2006 BLEGuÄndG Artikel 2

(780-8/1)

Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und zur Änderung von Vorschriften auf den Gebieten der Land- und Ernährungswirtschaft vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) wird aufgehoben.

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Artikel 14 Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 GrdstVG § 4, § 10, § 24, § 31, § 32, § 34, § 35, § 36, § 38

(7810-1)

Das Grundstückverkehrsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 7810-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2409), wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Nr. 5 werden nach der Klammer die Wörter „zuletzt geändert durch § 59 des Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140)" eingefügt.

2.
In § 10 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „und 356" gestrichen.

3.
In § 24 Abs. 2 werden die Wörter „eintausend Deutsche Mark" durch die Wörter „fünfhundert Euro" ersetzt.

4.
§ 31 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „vom 24. April 1947" durch die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1976 (BGBl. I S. 1933), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 13 des Gesetzes vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 897)" und die Wörter „vom 7. Oktober 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz S. 101)" durch die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1967 (GVBl. S. 138), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. September 2000 (GVBl. S. 397)" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „vom 24. April 1947" durch die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 1976 (BGBl. I S. 1933), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 13 des Gesetzes vom 27. Juni 2000 (BGBl. I S. 897)" und die Wörter „vom 7. Oktober 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz S. 101)" durch die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1967 (GVBl. S. 138), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. September 2000 (GVBl. S. 397)" ersetzt.

bb)
Satz 2 wird aufgehoben.

5.
Die §§ 32, 34 bis 36 und 38 werden aufgehoben.

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Artikel 15 Änderung des Landpachtverkehrsgesetzes


Artikel 15 ändert mWv. 25. April 2006 LPachtVG § 12, § 13

(7813-3)

Das Landpachtverkehrsgesetz vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2075), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2005 (BGBl. I S. 2409), wird wie folgt geändert:

1.
In § 12 Abs. 2 Satz 1 werden nach der Klammer die Wörter „zuletzt geändert durch § 59 des Zweiten Bayerischen Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an den Euro vom 24. April 2001 (GVBl. S. 140)" angefügt.

2.
§ 13 wird aufgehoben.

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Artikel 16 Änderung des Hopfengesetzes


Artikel 16 ändert mWv. 25. April 2006 HopfG § 5

(7821-2)

§ 5 des Hopfengesetzes vom 21. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1530), das zuletzt durch Artikel 184 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 16a Änderung des Tierseuchengesetzes


Artikel 16a wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 TierSG § 2a, § 5

(7831-1)

Das Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588), geändert durch § 3 Abs. 5 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2a Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

2.
In § 5 Abs. 2 werden die Wörter „und Arbeit" durch die Wörter „und Technologie" ersetzt.

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Artikel 16b Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes


Artikel 16b wird in 6 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 TierNebG § 13, § 14

(7831-12)

Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3712), wird wie folgt geändert:

1.
In § 13 werden

a)
in Absatz 1 die Wörter „für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Bundesministerium)" und

b)
in Absatz 3 die Wörter „Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch das Wort „Bundesministerium"

ersetzt.

2.
In § 14 Abs. 4 werden die Wörter „Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch das Wort „Bundesministerium" ersetzt.

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Artikel 17 Aufhebung der Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie



(7832-1-23)

Die Verordnung zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie vom 28. März 1996 (BAnz. S. 3817), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1027), wird aufgehoben.

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Artikel 18 Aufhebung der Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften im kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich



(7832-2-1)

Die Verordnung über die Freistellung von fleischbeschaurechtlichen Vorschriften im kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 1. April 1964 (BGBl. I S. 249) wird aufgehoben.

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Artikel 19 Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung


Artikel 19 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 TierSchlV § 17

(7833-3-11)

§ 17 der Tierschutz-Schlachtverordnung vom 3. März 1997 (BGBl. I S. 405), die zuletzt durch die Verordnungvom 4. Februar 2004 (BGBl. I S. 214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird aufgehoben.

2.
Die Absatzbezeichnung „(4)" wird gestrichen.

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Artikel 20 Änderung der Tierschutzkommissions-Verordnung


Artikel 20 ändert mWv. 25. April 2006 TierSchKomV § 9

(7833-3-3)

§ 9 der Tierschutzkommissions-Verordnung vom 23. Juni 1987 (BGBl. I S. 1557), die zuletzt durch Artikel 299 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 21 Änderung der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 VersTierAufzKennzV § 3

(7833-3-5)

§ 3 der Verordnung über Aufzeichnungen über Versuchstiere und deren Kennzeichnung vom 20. Mai 1988 (BGBl. I S. 639) wird aufgehoben.

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Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen



(7843-3)

Die Verordnung über die Fütterung von Schlachtvieh auf Schlachtviehmärkten und Schlachtviehhöfen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 78433, veröffentlichen bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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Artikel 23 Aufhebung der Verordnung über die Feststellung der Marktpreise für Rinder und Kälber nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 14/64/EWG



(7847-3-1)

Die Verordnung über die Feststellung der Marktpreise für Rinder und Kälber nach Artikel 5 der Verordnung Nr. 14/64/EWG vom 11. November 1964 (BAnz. Nr. 215 vom 14. November 1964) wird aufgehoben.

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Artikel 24 Aufhebung der Erstattungsverordnung Rindfleisch



(7847-3-4)

Die Erstattungsverordnung Rindfleisch vom 4. August 1967 (BAnz. Nr. 146 vom 8. August 1967), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 6 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 25 Aufhebung der Erstattungs-Verordnung Schweine/Eier/Geflügel



(7843-4-2)

Die Erstattungs-Verordnung Schweine/Eier/Geflügel vom 8. März 1963 (BGBl. I S. 152; BGBl. III 7843-4-2), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 26 Aufhebung der Verordnung über die Vorausfestsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl aus Drittländern



(7847-4-3)

Die Verordnung über die Vorausfestsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Olivenöl aus Drittländern vom 15. Januar 1970 (BAnz. Nr. 13 vom 21. Januar 1970) wird aufgehoben.

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Artikel 27 Aufhebung der Dritten Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern



(-)

Die Dritte Verordnung über Barerstattungen für die Ausfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten Ländern vom 25. Juli 1966 (BAnz. Nr. 137 vom 27. Juli 1966), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 28 Aufhebung der Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen



(7847-2-4)

Die Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milcherzeugnissen vom 11. Dezember 1964 (BAnz. Nr. 234 vom 15. Dezember 1964), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 2 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 29 Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Denaturierung von Zucker zu Futterzwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68



(7847-5-3)

Die Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Denaturierung von Zucker zu Futterzwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68 vom 31. Januar 1968 (BAnz. Nr. 24 vom 3. Februar 1968), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 9 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 30 Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1967/68



(7847-6-2)

Die Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1967/ 68 vom 3. August 1968 (BAnz. Nr. 144 vom 6. August 1968), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 10 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 31 Aufhebung der Verordnung für die Übergangsvergütung für Getreide im Wirtschaftsjahr 1968/69


Artikel 31 wird in 4 Vorschriften zitiert

(7847-6-11)

Die Verordnung für die Übergangsvergütung für Getreide im Wirtschaftsjahr 1968/69 vom 17. Juli 1969 (BAnz. Nr. 132 vom 23. Juli 1969), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr.16 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 32 Aufhebung der Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1969/70



(7847-6-16)

Die Verordnung Übergangsvergütung Getreide 1969/ 70 vom 17. Juli 1970 (BAnz. Nr. 130 vorn 21. Juli 1970), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 21 der Verordnung vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973), wird aufgehoben.

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Artikel 33 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse für die Erteilung von Vorausfestsetzungsbescheinigungen



(7847-8-3)

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Einfuhr- und Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse für die Erteilung von Vorausfestsetzungsbescheinigungen vom 18. Februar 1972 (BGBl. I S. 192) wird aufgehoben.

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Artikel 34 Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen


Artikel 34 wird in 14 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 MOG § 29, § 31, § 37

(7847-11)

Das Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847) wird wie folgt geändert:

1.
Der Vierte Abschnitt wird aufgehoben.

2.
In § 31 Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „und § 29" gestrichen.

3.
In § 37 Abs. 1 wird die Angabe „(§ 161 Satz 1 Strafprozessordnung)" durch die Angabe „(§ 161 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung)" ersetzt.

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Artikel 35 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung


Artikel 35 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 MMilchPulvAbsV § 3, § 4

(7847-11-1-5)

Die Magermilchpulverabsatz-Verordnung vom 30. Juli 1981 (BGBl. I S. 795), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 2 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 5 Satz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 4 Abs. 3 Satz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 36 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung


Artikel 36 ändert mWv. 25. April 2006 BALMilchZustV

(7847-11-1-7)

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Gewährung einer Vergütung für die endgültige Aufgabe der Milcherzeugung vom 25. Mai 1984 (BGBl. I S. 719), geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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Artikel 37 Aufhebung der KRS-Behörde-Verordnung


Artikel 37 ändert mWv. 25. April 2006 KRSBehördV

(7847-11-1-8)

Die KRS-Behörde-Verordnung vom 23. Mai 1997 (BGBl. I S. 1223), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. November 1997 (BGBl. I S. 2745), wird aufgehoben.

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Artikel 38 Aufhebung der Verordnung über die Zusammenstellung von Informationen hinsichtlich der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Tafelwein


Artikel 38 ändert mWv. 25. April 2006 WeinPrInfoV

(7847-11-2-1)

Die Verordnung über die Zusammenstellung von Informationen hinsichtlich der durchschnittlichen Erzeugerpreise für Tafelwein vom 25. Januar 1973 (BGBl. I S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 383 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird aufgehoben.

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Artikel 39 Aufhebung der Verordnung zur Anpassung von Zinsregelungen in Verordnungen zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen



(7847-11-3-1)

Die Verordnung zur Anpassung von Zinsregelungen in Verordnungen zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 14. Februar 1973 (BAnz. Nr. 34 vom 17. Februar 1973) wird aufgehoben.

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Artikel 40 Änderung der Subventionsverordnung Zucker


Artikel 40 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 ZuckSubvV § 2, § 6, § 7, § 8, § 9, § 10

(7847-11-4-15)

Die Subventionsverordnung Zucker vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 446), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 1 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker und Rohtabak (Einfuhr- und Vorratsstelle)" durch die Wörter „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt)" ersetzt.

2.
In § 6 Abs. 4 werden die Wörter „Einfuhr- und Vorratsstelle" durch das Wort „Bundesanstalt" ersetzt.

3.
§ 7 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 sowie die §§ 8 und 9 werden aufgehoben.

4.
§ 10 wird § 8.

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Artikel 41 Aufhebung der Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung


Artikel 41 ändert mWv. 25. April 2006 MilchUmstPrV

(7847-11-4-25)

Die Verordnung über die Gewährung einer Prämie für die Nichtvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen und die Umstellung von Milchkuhbeständen zur Fleischerzeugung vom 22. Juni 1977 (BGBl. I S. 1006), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 3 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird aufgehoben.

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Artikel 42 Aufhebung der Öllein-Verordnung


Artikel 42 ändert mWv. 25. April 2006 ÖllV

(7847-11-4-26)

Die Öllein-Verordnung vom 14. November 1977 (BGBl. I S. 2263), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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Artikel 43 Aufhebung der Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung


Artikel 43 ändert mWv. 25. April 2006 AusfWAV

(7847-11-4-37)

Die Ausfuhr-Währungsausgleichs-Verordnung vom 9. Dezember 1980 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 4 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird aufgehoben.

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Artikel 44 Änderung der Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl


Artikel 44 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 OlivProdErstV § 11, § 12

(7847-11-4-40)

Die Verordnung über Produktionserstattungen für Olivenöl vom 25. Februar 1982 (BGBl. I S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. November 1997 (BGBl. I S. 2745), wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 wird aufgehoben.

2.
§ 12 wird § 11.

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Artikel 45 Aufhebung der Beitrittsausgleich-Verordnung


Artikel 45 ändert mWv. 25. April 2006 BeitrABetrV

(7847-11-4-42)

Die Beitrittsausgleich-Verordnung vom 9. Juli 1982 (BGBl. I S. 956), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 5 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird aufgehoben.

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Artikel 46 Aufhebung der Verordnung über die Zahlung des Mindestankaufspreises und der Beihilfe bei der Destillation von Tafelwein gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 337/79



(7847-11-4-47)

Die Verordnung über die Zahlung des Mindestankaufspreises und der Beihilfe bei der Destillation von Tafelwein gemäß Artikel 15 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 vom 20. April 1983 (BAnz. S. 3749) wird aufgehoben.

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Artikel 47 Aufhebung der Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung


Artikel 47 ändert mWv. 25. April 2006 HopfUBeihV

(7847-11-4-62)

Die Hopfen-Umstellungsbeihilfeverordnung vom 14. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2444), geändert durch die Verordnung vom 21. Mai 1990 (BGBl. I S. 961), wird aufgehoben.

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Artikel 48 Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten


Artikel 48 ändert mWv. 25. April 2006 ApfZfVerbStDV

(7847-11-4-63)

Die Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung des Verbrauchs und der Verwendung von Äpfeln sowie des Verbrauchs von Zitrusfrüchten vom 24. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2326), zuletzt geändert durch Artikel 61 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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Artikel 49 Aufhebung der Magermilch-Sonderbeihilfen-Verordnung


Artikel 49 ändert mWv. 25. April 2006 MMilchSBeihV

(7847-11-4-65)

Die Magermilch-Sonderbeihilfen-Verordnung vom 7. Januar 1991 (BGBl. I S. 4), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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Artikel 50 Aufhebung der Verbrauchsbeihilfe-Olivenöl-Verordnung


Artikel 50 ändert mWv. 25. April 2006 OlivBhV

(7847-11-4-77)

Die Verbrauchsbeihilfe-Olivenöl-Verordnung vom 10. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1242) wird aufgehoben.

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Artikel 51 Aufhebung der Zweiten Rinder-Erzeugerbeihilfe-Verordnung



(7847-11-4-84)

Die Zweite Rinder-Erzeugerbeihilfe-Verordnung vom 20. März 1997 (BAnz. S. 3770), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. September 1997 (BAnz. S. 12 277, 12 353), diese wiederum geändert durch die Verordnung vom 16. März 1998 (BAnz. S. 3953), wird aufgehoben.

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Artikel 52 Aufhebung der Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels


Artikel 52 ändert mWv. 25. April 2006 PflBlumVerbrFöV

(7847-11-4-86)

Die Verordnung über die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Verbrauchs von lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels vom 8. Juli 1997 (BGBl. I S. 1686), geändert durch die Verordnung vom 25. November 1997 (BGBl. I S. 2748), wird aufgehoben.

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Artikel 53 Aufhebung der Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung


Artikel 53 ändert mWv. 25. April 2006 MMVAV

(7847-11-5-3)

Die Milch-Mitverantwortungsabgabeverordnung in der Fassung der Bekanntrnachung vom 25. September 1987 (BGBl. I S. 2247, 2362), zuletzt geändert durch Artikel 389 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), wird aufgehoben.

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Artikel 54 Aufhebung der Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93



(7847-11-6-13)

Die Verordnung über die obligatorische Destillation von Tafelwein im Wirtschaftsjahr 1992/93 vorn 16. März 1993 (BAnz. S. 2521, 5413) wird aufgehoben.

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Artikel 55 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen


Artikel 55 ändert mWv. 25. April 2006 MilchFöZustV

(7847-11-8-1)

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei der Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen vom 17. April 1978 (BGBl. I S. 552), geändert durch Artikel 73 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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Artikel 56 Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors


Artikel 56 ändert mWv. 25. April 2006 BEFWeinErfZustV

(7847-11-8-5)

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für Maßnahmen zur Erforschung und Entwicklung neuer Verwendungszwecke für Erzeugnisse des Weinsektors vom 3. Mai 1983 (BGBl. I S. 561), geändert durch Artikel 77 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018), wird aufgehoben.

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Artikel 57 Aufhebung der Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette


Artikel 57 ändert mWv. 25. April 2006 Öl/FettÜV

(7847-11-14-2)

Die Verordnung über die Überwachung bestimmter pflanzlicher Öle und Fette vom 24. Februar 1994 (BGBl. I S. 339) wird aufgehoben.

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Artikel 58 Aufhebung des Milchaufgabevergütungsgesetzes


Artikel 58 ändert mWv. 25. April 2006 MAVG

(7847-13)

Das Milchaufgabevergütungsgesetz vom 17. Juli 1984 (BGBl. I S. 942), zuletzt geändert durch Artikel 161 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird aufgehoben.

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Artikel 59 Aufhebung der Milchaufgabevergütungsverordnung


Artikel 59 ändert mWv. 25. April 2006 MAVV

(7847-13-1)

Die Milchaufgabevergütungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 1987 (BGBl. I S. 1699), zuletzt geändert durch Artikel 1 Abs. 5 Nr. 6 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird aufgehoben.

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Artikel 60 Aufhebung der Landwirtschaftsförderungsverordnung


Artikel 60 ändert mWv. 25. April 2006 LaFV

(7847-16-1)

Die Landwirtschaftsförderungsverordnung vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1472), zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890), wird aufgehoben.

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Artikel 61 Aufhebung des Flächenstilllegungsgesetzes 1991


Artikel 61 ändert mWv. 25. April 2006 FlStillG 1991

(7847-17)

Das Flächenstilllegungsgesetz 1991 vom 22. Juli 1991 (BGBl. I S. 1582), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vom 5. April 2002 (BGBl. I S. 1250), wird aufgehoben.

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Artikel 62 Aufhebung der Flächenstilllegungsverordnung 1991


Artikel 62 ändert mWv. 25. April 2006 FlStillV 1991

(7847-17-1)

Die Flächenstilllegungsverordnung 1991 vom 28. November 1991 (BGBl. I S. 2147) wird aufgehoben.

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Artikel 62a Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen


Artikel 62a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 FGlG § 1

(7847-18)

§ 1 des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910) wird wie folgt geändert:1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

 
„(1) Flächen, die nach Maßgabe der Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaften über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik oder über sonstige Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe stillgelegt worden sind, gelten weiterhin als landwirtschaftlich genutzte Flächen. Als stillgelegt gelten auch die Flächen, die nach Maßgabe der Rechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaften über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik

1.
für den Anbau von Kurzumtriebswäldern genutzt oder

2.
nicht mehr für die Erzeugung genutzt werden,

soweit diese Flächen für die Nutzung von Zahlungsansprüchen für die einheitliche Betriebsprämie angemeldet worden sind."

2.
In Absatz 2 werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt:

„§ 1 Abs. 4 Satz 3 und § 21 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte bleiben unberührt."

3.
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Bei der Anwendung der von Absatz 2 Satz 1 erfassten Rechtsvorschriften bleibt die infolge der Stilllegung geänderte Beschaffenheit der von Absatz 1 erfassten Flächen unberücksichtigt. Insbesondere bleibt das Recht, diese Flächen nach Beendigung der Stilllegungsperiode in derselben Art und demselben Umfang wie zum Zeitpunkt vor der Stilllegung nutzen zu können, unberührt."

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Artikel 63 Aufhebung des Agrarstrukturerhebungsgesetzes


Artikel 63 ändert mWv. 25. April 2006 EWGV70/66DG

(7860-3)

Das Agrarstrukturerhebungsgesetz vom 23. Dezember 1966 (BGBl. I S. 682) wird aufgehoben.

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Artikel 64 Aufhebung der Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung


Artikel 64 ändert mWv. 25. April 2006 AgrBZV

(7860-7-2)

Die Agrarberichterstattung-Zusatzprogrammverordnung vom 25. April 1989 (BGBl. I S. 877) wird aufgehoben.

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Artikel 65 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft



(790-15-2)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags der Forstwirtschaft vom 9. Februar 1983 (BGBl. I S. 67) wird aufgehoben.

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Artikel 66 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985



(790-15-3)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1985 vom 11. Februar 1985 (BGBl. I S. 319) wird aufgehoben.

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Artikel 67 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 1990 und 1991



(790-15-4)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in den Forstwirtschaftsjahren 1990 und 1991 vom 11. April 1990 (BGBl. I S. 742) wird aufgehoben.

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Artikel 68 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1992



(790-15-5)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 1992 vom 21. November 1991 (BGBl. I S. 2128) wird aufgehoben.

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Artikel 69 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000



(790-15-6)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2000 vom 8. Februar 2000 (BGBl. I S. 101) wird aufgehoben.

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Artikel 70 Aufhebung der Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2001



(790-15-7)

Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2001 vom 16. November 2000 (BGBl. I S. 1573) wird aufgehoben.

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Artikel 71 Aufhebung des Reichsjagdgesetzes



(792-1-a)

Das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 (RGBI. I S. 549; BGBl. III 792-1-a) wird als Bundesrecht aufgehoben.

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Artikel 72 Aufhebung der Verordnung zur Ergänzung des Reichsjagdgesetzes



(792-1-b)

Die Verordnung zur Ergänzung des Reichsjagdgesetzes vom 29. Juli 1936 (RGBI. I S. 578; BGBl. III 792-1-b) wird als Bundesrecht aufgehoben.

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Artikel 73 Aufhebung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Molkereifachmann


Artikel 73 ändert mWv. 25. April 2006 MolkereiAusbV

(806-21-1-16)

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Molkereifachmann vom 23. August 1972 (BGBl. I S. 1555), geändert durch die Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I 3. 1145), wird aufgehoben.

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Artikel 74 Änderung der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung


Artikel 74 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. April 2006 MolkFAusbV § 10, § 11

(806-21-1-166)

Die §§ 10 und 11 der Molkereifachmann-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 513) werden aufgehoben.

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Artikel 75 Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung



(VI-2-1)

Die Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung vom 23. Juli 1991 (BGBl. I S. 1598) wird aufgehoben.

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Artikel 76 Aufhebung der Ersten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992



(VI-2-2)

Die Erste Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992 vom 6. Januar 1992 (BGBl. I S. 6) wird aufgehoben.

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Artikel 77 Aufhebung der Zweiten Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992



(VI-2-3)

Die Zweite Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1992 vom 20. Juli 1992 (BGBl. I S. 1350) wird aufgehoben.

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Artikel 78 Aufhebung der Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1993 bis 1995



(VI-2-4)

Die Landwirtschafts-Anpassungshilfenverordnung 1993 bis 1995 vom 9. Juli 1993 (BGBl. I S. 1150), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 1994 (BGBl. I S. 1736), wird aufgehoben.

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Artikel 79 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang



Die auf Artikel 40 beruhenden Teile der Subventionsverordnung Zucker können auf Grund der Ermächtigungen des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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Artikel 79a Neubekanntmachungserlaubnis


Artikel 79a wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Vorläufigen Tabakgesetzes in der ab dem 25. April 2006geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt neu bekannt machen.

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Artikel 80 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 12 tritt am 16. Oktober 2006 in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2006.



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