Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Vorübergehende Abweichungen; Verordnungsermächtigung
§ 4 Zuständige Behörde
§ 5 Identitätsnachweis
§ 6 Handlungsfähigkeit von Minderjährigen
§ 7 Übersetzungen
§ 8 Gebühren und Auslagen
Teil 2 Befähigungen
Kapitel 1 Befähigungszeugnisse der Besatzung
§ 9 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Einstiegsebene und Betriebsebene
§ 10 Befähigungszeugnisse für das Maschinenpersonal
§ 11 Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
§ 12 Ausnahme von der Pflicht zum Besitz eines Befähigungszeugnisses für die Besatzungsmitglieder auf Führungsebene
§ 13 Amtlicher Berechtigungsschein
§ 14 Befreiungsmöglichkeiten
§ 15 Geltungsbereich der Befähigungszeugnisse auf Führungsebene
§ 16 Besondere Berechtigungen für das Führen von Fahrzeugen
§ 17 Befähigungszeugnisse für das Sicherheitspersonal
§ 18 Erfassung der Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher im Befähigungsregister
§ 19 Abhandengekommene Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher
Kapitel 2 Erwerb von Befähigungszeugnissen
Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
§ 20 Medizinische Tauglichkeit
§ 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
§ 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
§ 25 Fahrzeit
§ 26 Nachweis der Fahrzeiten
§ 27 Anerkennung von Fahrzeit
§ 28 Schifferdienstbuch
Abschnitt 2 Einstiegsebene, Betriebsebene und Maschinenpersonal
§ 29 Decksleute
§ 30 Leichtmatrose und Leichtmatrosin
§ 31 Matrose und Matrosin
§ 32 Bootsleute
§ 33 Steuerleute
§ 34 Maschinenkundige
§ 35 Behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene
§ 36 (aufgehoben)
Abschnitt 3 Führungsebene
§ 37 Erwerb des Unionspatentes
§ 38 Behördliche Befähigungsprüfung zum Unionspatent
§ 39 Erwerb des Schifferzeugnisses
§ 40 Behördliche Befähigungsprüfung zum Erwerb des Schifferzeugnisses
Abschnitt 4 Voraussetzungen für besondere Berechtigungen
§ 41 Erwerb der besonderen Berechtigung für Radar
§ 42 Erwerb der besonderen Berechtigung für Risikostrecken
§ 43 Erwerb der besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen
§ 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
§ 45 Zeitpunkt der Prüfungen für besondere Berechtigungen für Radar, maritime Wasserstraßen und Risikostrecken
Abschnitt 5 Sicherheitspersonal
§ 46 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 47 Lehrgang zur Sachkunde für Flüssigerdgas
§ 48 Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 49 Basislehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 50 Auffrischungslehrgang für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 51 Atemschutzgerättragende Personen
§ 52 Durchführung der Prüfungen
Abschnitt 6 Zulassung von Lehrgängen, Ausbildungsprogrammen und Weiterbildungsprogrammen
§ 53 Lehrgänge für die grundlegende Sicherheitsausbildung
§ 54 Lehrgänge für Maschinenkundige
§ 55 Ausbildungsprogramme und Weiterbildungsprogramme
§ 56 Voraussetzungen für die Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 57 Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für Sachkundige
§ 58 Lehrgänge für atemschutzgerättragende Personen
Kapitel 3 Verfahren für die Prüfung der Befähigung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Ausstellung von Schifferdienstbüchern und ihre Gültigkeit und Verlängerung
Abschnitt 1 Verfahren auf Einstiegsebene und Betriebsebene sowie für das Maschinenpersonal
§ 59 Durchführung der behördlichen Befähigungsprüfung
§ 60 Ausstellung des Schifferdienstbuches
§ 61 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses
§ 62 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms oder Weiterbildungsprogramms
§ 63 Ablaufen und Verlängerung der Unionsbefähigungszeugnisse für die Einstiegsebene und die Betriebsebene
§ 64 Befähigungszeugnis für Maschinenkundige
Abschnitt 2 Verfahren auf Führungsebene
Unterabschnitt 1 Behördliche Befähigungsprüfung
§ 65 Durchführung der Prüfung
§ 66 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 67 Zulassung zur Prüfung
§ 68 Prüfungskommissionen
§ 69 Bestellung der beisitzenden Mitglieder
§ 70 Befreiungen und Erleichterungen
§ 71 Nachteilsausgleich
§ 72 Nachprüfungen von Prüfungsteilen
§ 73 Wiederholung der gesamten Prüfung
§ 74 Ausschluss von der Prüfung; Aberkennung der Prüfungsleistung
§ 75 Bewertung der Prüfungsleistung, Gültigkeit der Prüfungsleistungen
§ 76 Prüfungsordnung
§ 77 Bereitstellung von Prüfungsfragen und -antworten für andere Staaten
Unterabschnitt 2 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher
§ 78 Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 79 Erteilung der besonderen Berechtigung
§ 80 Erteilung des Unionspatentes nach Abschluss eines zugelassenen Ausbildungsprogramms
§ 81 Ablaufen und Verlängerung des Unionspatentes
§ 82 Ablaufen und Verlängerung des Schifferzeugnisses
§ 83 Ablaufen und Verlängerung der besonderen Berechtigungen
§ 84 Ausstellung des Schifferdienstbuches
Abschnitt 3 Verfahren für das Sicherheitspersonal
§ 85 Erteilung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige
§ 86 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
§ 87 Ablaufen und Verlängerung des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
§ 88 Ablaufen der Befähigungszeugnisse für atemschutzgerättragende Personen; Wiederholungslehrgang
Abschnitt 4 Zulassung von Simulatoren
§ 89 Voraussetzungen für die Zulassung und den Widerruf der Zulassung von Simulatoren
§ 90 Zuständigkeit und Verfahren für die Zulassung von Simulatoren
Kapitel 4 Überprüfung, Aussetzung und Entzug von Befähigungszeugnissen
§ 91 Aussetzung der Befähigungszeugnisse als Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 92 Aussetzung ausländischer Unionspatente
§ 93 Aussetzung anderer Befähigungszeugnisse
§ 94 Entzug des Befähigungszeugnisses
§ 95 Sicherstellung des Befähigungszeugnisses
Teil 3 Besatzung
§ 96 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften
§ 97 Ausrüstung der Schiffe und anwendbare Vorschriften für die Fahrt auf dem Rhein
§ 98 Allgemeines zu den Besatzungsvorschriften auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4
§ 99 Nutzung neuer Technologien
§ 100 Aufgaben auf Fahrgastschiffen
§ 101 Betriebsformen
§ 102 Bordbuch
§ 103 Dienst- und Ruhezeiten
§ 104 Mindestbesatzung auf geschleppten Fahrzeugen ohne Antriebsmaschine 3)
§ 105 Mindestbesatzung auf Gütermotorschiffen und Tankmotorschiffen
§ 106 Mindestbesatzung auf Schubverbänden
§ 107 Mindestbesatzung auf Schleppbooten
§ 108 Mindestbesatzung auf Tagesausflugsschiffen
§ 109 Mindestbesatzung auf Kabinenschiffen
§ 110 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 111 Mindestbesatzung auf Fahrgastbooten
§ 112 Mindestbesatzung auf Personenfähren
§ 113 Mindestbesatzung auf Wagenfähren
§ 114 Sachkundige für Flüssigerdgas auf Fahrzeugen mit LNG-Antrieb
§ 115 Mindestbesatzung auf übrigen Fahrzeugen
§ 116 Abweichungen
§ 117 Ausnahmebewilligungen
§ 118 Zusätzliche Bestimmungen
Teil 4 Pflichten
§ 119 Pflichten der Eigentümer, der Ausrüster, der Bevollmächtigten und der Besatzungsmitglieder
Teil 5 Ordnungswidrigkeiten
§ 120 Ordnungswidrigkeiten
Teil 6 Qualitätssicherung und Evaluierung
§ 121 Überwachung
§ 122 Evaluierung
Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 123 Gültigkeit und Umtausch der Schifferdienstbücher
§ 124 Entsprechungsübersicht der bisherigen und der neuen Befähigungen
§ 125 Gültigkeit der Fahrtenbücher und Bordbücher
§ 126 Gültigkeit der bisherigen Befähigungszeugnisse für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 127 Anerkennung von Befähigungszeugnissen nach dem STCW-Übereinkommen
§ 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten
§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen
§ 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge
§ 131 Gültigkeit und Umtausch der Radarpatente und Radarbescheinigungen
§ 132 Gültigkeit der bisherigen Streckenkunde
§ 133 Gültigkeit der besonderen Berechtigung für Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
§ 134 Gültigkeit der Befähigungszeugnisse für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt und für Sachkundige für LNG
§ 135 Gültigkeit der Nachweise der Befähigung für Ersthelfer und Ersthelferinnen und atemschutzgerättragende Personen
§ 136 Geltung von Besatzungsdokumenten nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein
§ 137 Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in besonderen Fällen
§ 138 Fortgelten von Prüfungsvorschriften; Gebühren; Prüfungen von Landesbehörden
§ 139 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
§ 140 Anrechnung und Nachweis von Fahrzeiten
§ 141 Umtausch von Radarbescheinigungen
§ 142 Befahren der Elbe; Befahren von maritimen Wasserstraßen mit Fähren
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist
Anlage 2 (zu § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1) Bescheinigung Lehrgang atemschutzgerättragende Person
Anlage 4 (zu § 20) Medizinische Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen (allgemeine Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen)
Anlage 5 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
Anlage 6 (zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für das Maschinenpersonal
Anlage 6a (zu § 24 Absatz 2) Voraussetzungen und Verfahren für die Zulassung und die Verlängerung der Zulassung von Ärzten und Ärztinnen
Anlage 7 (zu § 29) Grundlegende Sicherheitsausbildung für Decksleute
Anlage 8 (zu § 35 Absatz 1) Befähigungsstandards für die Betriebsebene
Anlage 9 (zu § 38 Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 2) Befähigungsstandards für die Führungsebene
Anlage 10 (zu § 38 Absatz 3, § 75 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
Anlage 11 (zu § 38 Absatz 4) Standards für das Zusatzmodul zur Aufsicht im Rahmen der praktischen Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer
Anlage 12 (zu § 40 Absatz 2) Prüfungsprogramm Schifferzeugnis
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar
Anlage 15 (zu § 42 Absatz 2) Kompetenzen für besondere Berechtigung für Risikostrecken
Anlage 16 (zu § 43 Absatz 2) Befähigungsstandards für das Befahren von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Anlage 17 (zu § 47 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas (liquified natural gas - LNG)
Anlage 18 (zu § 47 Absatz 4) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas (LNG)
Anlage 19 (zu § 49 Absatz 1) Befähigungsstandards für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 20 (zu § 49 Absatz 4 und 5) Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
Anlage 21 (zu § 53) Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung
Anlage 22 (zu § 54) Zulassung von Lehrgängen für Maschinenkundige
Anlage 23 (zu § 58) Zulassung von Lehrgängen für atemschutzgerättragende Personen
Anlage 24 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 2) Muster Fährschifferzeugnis
Anlage 25 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 3) Muster Behördenschifferzeugnis
Anlage 26 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 4) Muster Sportschifferzeugnis
Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Kleinschifferzeugnis
Anlage 28 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 1) Muster für die besondere Berechtigung als gesonderte Karte bei amtlichem Berechtigungsschein
Anlage 29 (zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen
Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1) Technische und funktionale Anforderungen an Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren in der Binnenschifffahrt
Anlage 31 (zu § 90 Absatz 2) Standards für das behördliche Zulassungsverfahren für Fahrsimulatoren und Radarsimulatoren
Anlage 32 (aufgehoben)
Anlage 33 (aufgehoben)


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